Inzidenzzahl um die 15? Wir fordern das Ende freiheitsbeschränkender Maßnahmen

Offener Brief vom 17. Juni 2021

Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher
sehr geehrte Damen und Herren des Hamburger Senates,


der Hamburger Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland – dieBasis Hamburg – richtet sich heute mit einer dringenden Anfrage an Sie:


Auf welcher Grundlage halten Sie die massiven Einschränkungen unserer Grundrechte aufrecht?
In der Corona-Krise war die Grundlage für Abstandsregeln, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen
die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg. Diese Verordnung wiederum erlangte ihre rechtliche Verbindlichkeit durch den Verweis auf das bundesweite Infektionsschutzgesetz (IfSG).


Das IfSG legt insbesondere im § 28a Maßnahmen fest, die im Rahmen von Verordnungen in den Bundesländern zur Anwendung kommen können. Das Erlassen dieser Maßnahmen ist an die Maßgabe geknüpft, dass sie dem Eindämmen des aktuellen Infektionsgeschehens dienen sollen. So werden im Absatz 3 auch Schwellen definiert, ab denen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden sollen. Als Schwellenwerte werden hier die Inzidenzen von 35 und 50 genannt.
Die aktuelle 7-Tages-Inzidenz in Hamburg liegt seit Wochen stabil unter dem Schwellwert von 35. Der Trend der gemeldeten Test-Positiven ist weiterhin rückläufig und liegt zum Stand der Erstellung dieses Briefes bei 15,1.
Damit dürfte es keine rechtliche Grundlage mehr für die Anordnung freiheitsbeschränkender Maßnahmen geben. Doch noch immer werden Schüler ab der ersten Klasse einer Maskenpflicht im Unterricht ausgesetzt, die hohe gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Die Fortsetzung dieser Maßnahme zu Beginn des neuen Schuljahres im August wurde vom Senat bereits angekündigt. Ebenso sind viele Berufsgruppen von dieser Maßnahme betroffen, so müssen Kellner auch bei dreißig Grad Hitze mit Maske arbeiten. Kulturschaffende und andere selbständige Betriebe werden weiterhin in ihrer Berufsausübung gehindert. Menschen müssen beweisen, dass sie gesund bzw. geimpft sind, um Freizeitangebote oder andere Formen der gesellschaftlichen Teilhabe nutzen zu können.


Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher, sehr geehrte Senatoren und Senatorinnen:
Lesen Sie eigentlich, wenn Sie zu Ihrer Arbeit im Hamburger Rathaus gehen, was dort in Stein gemeißelt steht?
„Die Freiheit, die errungen die Alten, möge die Nachwelt würdig erhalten!“
In diesem Sinne fragen wir Sie:


Woher nehmen Sie das Recht, die Freiheit der Hamburger Bürger weiterhin derart einzuschränken?


Wir fordern die sofortige Beendigung aller Maßnahmen.


Vorstand des Hamburger Landesverbandes der Basisdemokratischen Partei Deutschlands