dieBasis sendet Appell an Hamburger Schuldirektoren

PRESSEMITTEILUNG

Der Hamburger Landesverband bittet um Schutz des Kindeswohls

Hamburg, der 5. Mai 2021. In einer Briefaktion hat sich der Hamburger Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschlands – kurz: dieBasis Hamburg – heute an alle Schuldirektoren der Stadt gewandt. In seinem Schreiben macht er auf möglicherweise schwerwiegende Folgen von Schulschließungen, häuslichem digitalen Lernen, Maskenpflicht und Abstandsregeln aufmerksam und erinnert damit die Direktoren an ihre Pflicht, das Wohl der Schüler stets im Auge zu behalten.

Ob Masken oder Einhalten von Abständen wirksam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus helfen, wurde nie belegt. Tatsächlich haben inzwischen mehrere Studien bewiesen, dass Maßnahmen in Schulen keine Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen in der Gesamtbevölkerung haben und Kinder und Jugendliche selbst nur im extremen Ausnahmefall lebensgefährlich an Covid-19 erkranken.

Claudia Breitenfeld, Sprecherin der Initiative, betont: „Während ein Effekt der Maßnahmen bisher nie nachgewiesen, sondern durch Studien sogar bestritten wurde, sind die erheblichen Schäden für Kinder und Jugendliche längst belegt.“ Dabei weist sie auf die beiden Studien des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) hin, die eine erhöhte seelische und körperliche Belastung durch Isolationsmaßnahmen feststellen und den deutlichen Anstieg psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen als Folge der Maßnahmen einstufen.

Weitere Folgen sind die erheblichen Nachteile für Kinder aus sogenannten „bildungsfernen“ Familien, die im letzten Jahr noch stärker abgehängt wurden, sowie ein alarmierender Anstieg der häuslichen Gewalt.

Als Beamte haben Direktoren und Lehrer die Pflicht, Bedenken zur Rechtmäßigkeit von Anordnungen zu äußern und sich entsprechenden Anordnungen zu widersetzen. Andernfalls sind sie persönlich dafür haftbar zu machen, wenn ihren Schülern Schäden durch die Maßnahmen entstehen.

dieBasis Hamburg hofft, dass nun an jeder Schule noch einmal die Umsetzung der Maßnahmen geprüft und im Sinne des Kindeswohls entschieden wird.

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