Der Einzelhandel in Deutschland ist die wesentlichste Einrichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit dem täglichen Bedarf. Über Jahrzehnte gewachsen, wird er nun systematisch demontiert und ruiniert. Warum geschieht das und mit welchen Mitteln wird das umgesetzt?
In den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es noch kleine Lebensmittelgeschäfte. Wer von den heute über 50-Jährigen erinnert sich nicht an den berühmten „Tante-Emma-Laden“, den es in jedem Ort gab? Der persönliche Kontakt war wichtig und nicht selten ersetzte er die lokale Tageszeitung.
In den Folgejahren entstanden die „Supermärkte“, die ein viel größeres Sortiment anbieten konnten. Aufgrund ihrer Flächen wurden wesentlich größere Mengen umgesetzt und damit sanken auch die Preise. Vordergründig ein Vorteil für die Bevölkerung, die Folge war aber auch ein Aussterben der kleinen Läden mit ihrer persönlichen Atmosphäre.
In den 1990er Jahren haben sich viele Unternehmer an diese Entwicklung angeschlossen und es entstanden große, ständig wachsende Ketten auch außerhalb des Lebensmittelbereiches: Bau- und Elektromärkte oder Mode-Filialketten. Masse macht Kasse. So einfach ist das. Nur für die ganz speziellen Wünsche und höheren Ansprüche hielten sich noch ein paar ausgesuchte Ladengeschäfte.
Alles in allem entstand hier ein großer und stabiler Arbeitsmarkt und es galt die Devise:
„Im Einzelhandel findest Du immer einen Job.“
Stimmt, vorausgesetzt man ist bereit, auch zu Zeiten zu arbeiten, an denen die restliche Bevölkerung frei hat. Samstags zum Beispiel. Oder abends bis 24 Uhr. Nicht nur Alleinerziehende fanden im Einzelhandel zumindest einen 450-Euro Job, sondern viele andere noch einen Zweitjob.
Und dann kam Corona. Oder besser, die Entscheidungen von Politikern, die glaubten, mit der Begründung der Viruseindämmung in den laufenden Geschäftsbetrieb eingreifen zu müssen. Sie änderten flugs das bestehende Infektionsschutzgesetz und zwangen den Einzelhandel zu schließen. Ausgenommen waren Supermärkte, die noch für die Abdeckung des täglichen Bedarfs zuständig waren und sind. Das war ein bis dahin nie dagewesener Eingriff in unternehmerische Entscheidungen.
Man nannte das Ganze „Lockdown“. Das ist ein Begriff, der in amerikanischen Gefängnissen geläufig ist und der übersetzt nichts Anderes als „Wegsperren“ bedeutet.
Dieser Lockdown führte dazu, dass sehr vielen Unternehmen die geschäftliche Grundlage entzogen wurde, nämlich der Verkauf ihrer Waren. Viele Händler blieben auf dem, was sie geordert hatten, sitzen, mussten zwischenfinanzieren und alle Erfahrungen, was Absatzmengen und – zeiten anging, waren ab sofort unbrauchbar, während die Online-Märkte mit dem Versenden ihrer Waren kaum noch hinterher kamen und natürlich profitierten.
All das kostet den Einzelhandel Geld. Viel Geld. In vielen Fällen mehr als die Unternehmen aufzubringen imstande waren.
Dass Derartiges zu einer Flut von Insolvenzen führen musste, merkten die für den Lockdown verantwortlichen Politiker recht schnell. Das war aber nicht gut in Bezug auf die Stimmung in der Bevölkerung und zukünftige Wahlerfolge. Deswegen änderte man – ebenso schnell – das Insolvenzrecht.
Die Insolvenzantragspflicht wurde mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie“ zunächst bis 31. Januar 2021 ausgesetzt, um massenhafte Pleiten aufzuschieben. Aufschieben heißt aber bekanntlich nicht verhindern, und so werden die durch das faktische Berufsverbot gebeutelten Unternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach in 2021 doch noch Insolvenz anmelden müssen.
Als man nämlich festgestellt hat, dass der Termin Ende Januar 2021 nicht zu halten war, wurde eine erneute Verlängerung bis 30. April 2021 festgesetzt. Nun, im Mai 2021 wird das ganze Drama sichtbar.
Dies geschieht auch unter dem Eindruck der zwar versprochenen, aber zum Großteil nicht ausbezahlten Coronahilfen. Für deren Nichtzahlung mussten diverse, recht fadenscheinige Gründe herhalten. Zunächst war die dafür erforderliche Software nicht rechtzeitig fertig, dann bereicherten sich Unberechtigte an dem Finanztopf, weshalb man die Coronahilfen zunächst komplett einstellen musste.
All das führt nun dazu, dass nur mehr die wirklich finanzstarken Unternehmen überleben werden.
Im Zeitraum 1.5.-10.5.2021 sind nach dem Wiederinkrafttreten des Insolvenzgesetzes bereits 2876 Insolvenzen bundesweit angemeldet worden. In Hamburg sind es „nur“ 69 Insolvenzen. Presseveröffentlichungen dazu sucht man vergebens.
(Quelle: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf )
Dadurch werden noch mehr Innenstädte veröden, die Leerstände belasten die Vermieter und die Arbeitsplätze im Einzelhandel werden wegfallen.
Die Frage nach dem Warum lässt sich mangels seriöser Quellen nur spekulativ beantworten. Fest steht jedenfalls, dass der Einzelhandel für die Verbreitung des Coronavirus nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dennoch muss er dafür herhalten und schließen.
Es wurden zwar – wie in der Gastronomie – geforderte Hygienekonzepte umgesetzt und die Kundenfrequenz zwangsweise reduziert. Dennoch durften die Läden nur noch unter reichlich unlogischen Auflagen öffnen.
Warum darf in einem Fahrradgeschäft zwar die Werkstatt und deren Annahme geöffnet sein, Zubehör darf ebenfalls verkauft werden, Fahrräder aber nicht?
Warum darf ein Aldi neben Lebensmitteln auch Werkzeug und Kleinmaschinen verkaufen, ein Baumarkt aber nicht? Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen.
Es steht zu erwarten, dass in naher Zukunft große, finanzstarke Unternehmen und Hedgefonds, die nunmehr pleite gegangenen Unternehmen billig aufkaufen werden, um danach die Marktmacht zu übernehmen und die Preise zu diktieren.
Die Arbeitsplätze im Einzelhandel werden, wenn überhaupt, nur noch im Niedriglohnsektor besetzt werden, um die Profite zu steigern.
Volldigitalisierte Kassensysteme sind bereits am Markt, die Waren müssen nicht mehr einzeln gescannt werden, denn Microchips in jedem Artikel werden beim Vorbeischieben an der Kasse vollautomatisch erfasst und der Betrag automatisch vom Konto abgebucht.
Dafür braucht es dann auch kein Bargeld mehr, dessen Abschaffung ein weiteres Ziel dieser Umgestaltung sein dürfte.
Denn beim Bargeldverkehr sind immer zwei Personen beteiligt: der Käufer und der Verkäufer. Bei der bargeldlosen Zahlung jedoch ist noch ein Dritter involviert, nämlich ein Finanzdienstleister, also eine Bank, ein Kreditkarteninstitut oder ein Bezahldienst.
Dieser Finanzdienstleister ist somit über alle Vorgänge informiert und hat Kenntnis über die Transaktionen. Diese Informationen kann er dann auch an andere weitergeben, also zum Beispiel an interessierte Unternehmen oder staatliche Einrichtungen.
Dazu ein Zitat des Wirtschaftsjournalisten Ernst Wolff:
„Der Staat hat ein natürliches Interesse an den Geldströmen, da er durch diese Kenntnis die Bürger überwachen und kontrollieren kann. Schon vor über zehn Jahren hat die Zurückdrängung des Bargeldes bereits einen neuen Schub bekommen: 2010 sind die G 20 – also die 20 wirtschaftsstärksten Länder der Erde – ein Bündnis eingegangen, das sich „Globale Partnerschaft zur finanziellen Inklusion“ nennt. Der Begriff „Inklusion“ bedeutet „Einbeziehung“. Er soll nahelegen, dass derjenige, der mit Bargeld bezahlt, ein finanziell Ausgeschlossener ist. Um diese vermeintlich Ausgeschlossenen in das System zu integrieren, wurde zur Umsetzung der G-20 Ziele schon 2012 die „Better Than Cash Allianz“ gegründet.
Dieser weitgehend unbekannten, aber inzwischen sehr mächtigen Organisation gehören zahlreiche Regierungen, Großbanken, Kreditkartenfirmen, multinationale Konzerne, finanzstarke Stiftungen und sogar Hilfsorganisationen der katholischen Kirche an. Ihr Ziel ist es, eine globale bargeldlose Gesellschaft zu erschaffen.“
Unter diesen Gesichtspunkten ergeben die Maßnahmen der Regierung ein völlig anderes Bild. Corona ist ein willkommenes Vehikel, um diese perfiden Vorstellungen durchzusetzen, ohne dass die Bevölkerung protestiert.
Man kann seine Hände in Unschuld waschen, denn Corona ist an allem schuld. Und nebenbei füllt man sich trefflich die eigene Tasche.
Autor: Wolf Hamann, Presse-AG, presse@diebasis-hamburg.de