Volksgesetzgebung: So positioniert sich dieBasis

dieBasis positioniert sich zum Thema „direkte Demokratie“ in Hamburg

In der Hamburgischen Verfassung ist die Volksgesetzgebung in den Artikeln 48 und 50 verankert. Nach Artikel 48 werden Gesetze von der Bürgerschaft oder durch Volksentscheid beschlossen. Der Artikel 50 sowie das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) legen die Regeln für die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden fest.

Welche Vorteile hat die Mitbestimmung der Bürger?

  1. Mehr Transparenz und Vertrauen: Bürger sehen, wie und warum Entscheidungen getroffen werden und können sich an der Entscheidung beteiligen.
  2. Bessere Entscheidungen: Da die Bedürfnisse der Bürger direkt einfließen, entstehen Lösungen, die wirklich bürgernah sind.
  3. Stärkung der Gemeinschaft: Wenn Menschen sich einbringen können, steigt das Bewusstsein für gemeinsame Verantwortung.
  4. Politische Bildung: Mitbestimmung fördert das Verständnis von politischen Prozessen und führt dazu, dass Bürger sich mehr mit politischen Themen auseinandersetzen.
  5. Reduzierung von Machtkonzentration: Direkte Demokratie verhindert, dass zu viel Macht bei Einzelpersonen oder Gruppen konzentriert wird.

Welche Herausforderungen birgt die Mitbestimmung?

  1. Komplexität: Politische Entscheidungen sind oft komplex. Bürger müssen sich umfassend informieren können.
  2. Zeitaufwand: Direkte Demokratie erfordert Zeit, sowohl für die Vorbereitung als auch für die Umsetzung der Abstimmungen.
  3. Manipulationsgefahr: Informationen müssen in einem ausgewogenen Maß sowohl Pro als auch Kontra darstellen.
  4. Kosten: Die Durchführung von Volksabstimmungen und Bürgerbeteiligungen ist mit Kosten verbunden.
  5. Infrastruktur: Es müssen niederschwellige Zugangswege zur Beteiligung etabliert werden.

Unsere Forderungen zur Stärkung der direkten Demokratie

  1. Gleiches Recht für alle: Das Volk soll angemessen an der Gesetzgebung beteiligt werden.
  2. Vereinfachung: Möglichkeit der direkten Initiierung von Volksabstimmungen.
  3. Senkung der Hürden: Reduzierung der nötigen Anzahl von Unterschriften zur Initiierung einer Volksabstimmung auf ein vernünftiges Maß.
  4. Fristverlängerung: Verlängerung der Fristen zur Sammlung der Unterschriften.
  5. Zeitgerechte Abstimmungsformen: durch sichere elektronische Beteiligungsmöglichkeiten.
  6. Informationspflicht: Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Medien, ausgewogen und neutral über alle Initiativen, deren Inhalte und Anliegen zu informieren.

Der Vorstand des Landesverbandes Hamburg

2 Kommentare

  1. Unserer Hamburgischen Bürgerschaft steht es laut Verfassung offen, regelmäßig zu wichtigen Entscheidungen die Bevölkerung zu befragen, warum machen unsere gewählten Volksvertreter nur so selten (eigentlich ja nie) gebrauch davon. Interessiert es sie nicht was die Bürger wollen? Sind sie der Meinung, dass der Bürger zu dumm ist politische Entscheidungen für Hamburg zu treffen?
    Warum wurde z.B. ein Projekt wie die Elbphilharmonie nicht abgestimmt: Sollen die 866 Millionen Euro in ein Luxus-Prestige-Objekt fließen oder lieber in Kindergärten und Schulen?
    Aktuell: 223 Grundschulen, 83 Stadtteilschulen, 75 Gymnasien und 31 Sonderschulen – das währen 2,1 Millionen Euro pro Schule gewesen. Man bedenke dabei, dass vor 10 Jahren 2,1 Millionen Euro einem heutigen Kaufkraftgegenwert von ca. 10 Millionen Euro entsprechen.

    Ich möchte regelmäßig gefragt werden und mitentscheiden. Ich will möchte nicht mehr, dass die Politik über die Köpfe der Bürge hinweg entscheidet. Es reicht!

  2. Es ist an der Zeit, dass wir Bürger diese Verantwortung übernehmen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert