Neues aus der Hamburgischen Bürgerschaft

Plenarsitzung am 28. Februar 2026

dieBasis hat die zweite Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.

Was auffiel

Es ist eigentlich schon keiner Erwähnung mehr wert. Die Reden einiger bekannter Protagonisten glichen wieder mehr Wahlkampfreden als einem tatsächlichen Diskurs. Allerdings gab es auch einige Beiträge mit sachlichem Inhalt.

Sprachlich ging es recht gesittet zu. Einzige semantische „Entgleisung“ war die Bezeichnung des Antrags einer Fraktion als „lächerlicher Antrag“.

Syrien und die Hamburgische Bürgerschaft

Die Aktuelle Stunde beschäftigte sich mit folgendem Thema: Demokratie und Menschenrechte schützen – Solidarität mit Rojava und Rojhilat!

Es stellt sich die Frage, wie politische Instabilität, Massentötungen und politische Verfolgung in Syrien ihren Weg in die Hauptdebatte eines deutschen Landesparlaments gefunden haben. Hinzu kommt, dass es im Tagesordnungspunkt 30 dann auch noch um die Verurteilung des Mullah-Regimes im Iran ging. Es ist erstaunlich, weshalb es weniger publizitätswirksame aber für Hamburg so wichtige Themen wie steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten, die Wohnungsnot, Altersarmut und ähnliches nicht in die Aktuelle Stunde schafft.

In diesem Zusammenhang wurde von der „demokratischen Selbstverteidigungskraft der Demokratie“ gesprochen. Das heißt, dass man sich gegen einen „mächtigen Gegner“ zur Wehr setzen muss und weltweit die „westlichen Werte“ verteidigt werden müssen. Wenn man sich folgendes vor Augen führt, wird klar, weshalb diese „Wagenburgmentalität“ bei unseren Politikern vorherrscht. In „westliche Demokratie“ im engen Sinn (rechtsstaatlich-liberale Demokratien) leben rund 0,9 Mrd. Menschen. Das sind rund 12% der Weltbevölkerung.

Es wurden in diesen Debatten auch völkerrechtswidrige Verstöße – von einem Abgeordneten wurde von Verbrechen gesprochen – gerügt. Hier wird wieder der „blinde Fleck“ der deutschen Politiker sichtbar. Man schaue sich nur die Aussagen deutscher Politiker zu Gaza an.

Quelle:

V-Dem Institute, Democracy Report 2025 (PDF): https://www.v-dem.net/documents/54/v-dem_dr_2025_lowres_v1.pdf

Senkung der Gewerbesteuer

Im Tagesordnungspunkt 50 ging es um Folgendes: Steuerliche Entlastung statt staatliches Ausgabenwachstum – Gewerbesteuer in Hamburg senken!

Um die Diskussion zu verstehen, sollte man mehr über die Gewerbesteuer wissen. Die Gewerbesteuer steht – genauso wie die Grundsteuer – nach Artikel 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zu. Weil Hamburg gleichzeitig Bundesland und Gemeinde ist, ist das Thema „Gewerbesteuer“ ein zentrales Debattenthema in der Bürgerschaft. Die Gewerbesteuer ist die größte Einzelsteuer, die den Gemeinden allein zusteht.

Die Gesetzgebungskompetenz bei der Gewerbesteuer hat der Bund (Artikel 105 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 72 Abs. 2 GG). Das bedeutet, dass alle Änderungen des Gewerbesteuergesetzes in Berlin entschieden werden. Die einzige Einflussmöglichkeit der Gemeinden besteht darin, die Gewerbesteuerhebesätze festlegen zu können. Je niedriger diese sind, umso geringer ist beim selben Gewerbeertrag die Belastung für die Gewerbebetriebe der Gemeinde. Je höher die Hebesätze sind, um so höher ist die Gewerbesteuerbelastung.

Dieser Hebel erlaubt es Gemeinden, mit niedrigen Hebesätzen Unternehmen anzulocken oder lokale Unternehmen zu unterstützen. Deutsche Großstädte haben aus haushaltspolitischen Gründen hohe Hebesätze, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:

  • München: 490%
  • Köln: 475%
  • Hamburg: 470%
  • Frankfurt am Main: 460%

Damit entsteht ein Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden. Norderfriedrichskoog in Nordfriesland war das prominenteste Beispiel einer „Gewerbesteueroase“, weil die Gemeinde zeitweise keinen Gewerbesteuer-Hebesatz festsetzte und damit Unternehmen anzog. Dies wurde durch den Gesetzgeber im Bund dadurch beendet, dass ab 2004 ein Mindesthebesatz von 200 % eingeführt wurde.

Es ist nachvollziehbar, dass auch mit dem Mindestsatz von 200% der Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden geblieben ist. Dies spielt insbesondere im Bereich der Großstädte eine Rolle, weil kleinere Nachbargemeinden Unternehmen durch niedrige Hebesätze anzulocken suchen. Im Hamburger Umfeld sind das Rellingen mit 325% und Bargteheide mit 370% sowie diverse Gemeinden mit 380%.

Mit dem Antrag auf Senkung der Gewerbesteuerhebesätze wurde geltend gemacht, dass durch eine Senkung des Gewerbesteuersatzes in Hamburg ein Zeichen an die Wirtschaft gesendet würde, um die durch den Klimaentscheid entstandene Unsicherheit für Unternehmen etwas abzufedern.

Der Antrag wurde mit den folgenden Argumenten abgelehnt. Hamburg würde durch seine Förderpolitik, Infrastruktur, Absatzmöglichkeiten und Erreichbarkeit attraktiv sein und hätte zur Aufrechterhaltung dieser Vorteile einen entsprechenden Finanzierungsbedarf. Dann stellt sich aber die Frage, wieso die Hamburger Politik keine Antworten auf Probleme wie steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten, steigende Mieten und den Fachkräftemangel beispielsweise im Handwerk hat.

Das Thema Gewerbesteueranhebung wurde dann in Tagesordnungspunkt 35 diskutiert.

Steuern die Zweite

Im Tagesordnungspunkt 35 ging es um Folgendes: Einnahmebasis von Ländern und Kommunen stärken – Steuergerechtigkeit schaffen

Hier wurde die Gewerbesteuer aus der Perspektive einer Steuererhöhung diskutiert. Es geht um die in Berlin diskutierte Heraufsetzung des Mindest-Gewerbesteuermessbetrages auf 280%. Im Tagungsordnungspunkt ging es unter anderem um eine Bundesratsinitiative, um den Mindest-Hebesatz auf 300% anzuheben.

Hier zeigt sich wieder, dass Hamburgs rot-grüne Koalition entsprechende Vorstöße aus rein ideologischen Gründen und nicht zum Wohl der Hansestadt Hamburg macht. Wie oben beschrieben, hat Rellingen von allen Nachbargemeinden den niedrigsten Hebesatz mit 325%. Alle anderen Nachbargemeinden haben zum Teil erheblich darüber liegende Hebesätze. Eine Anhebung des Mindestsatzes – egal ob auf 280% oder 300% – hätte wahrscheinlich weder einen kurz- noch einen langfristigen Effekt auf Hamburgs Gewerbesteueraufkommen.

Ein Aspekt wurde bei dieser Diskussion vollkommen ausgeblendet. Niedrige Hebesätze sind in ländlichen Gemeinden fernab von den Ballungszentren für kleine Gewerbebetriebe (Handwerker, Restaurants, lokale Verkehrsunternehmen etc.) ein notwendiger Ausgleich für schlechte Verkehrsanbindung, Fachkräftemangel, rudimentäre öffentliche Infrastruktur und einen begrenzten lokalen Markt. Eine Erhöhung des Mindesthebesatzes um 40% würde diese Unternehmen mit voller Wucht treffen.

Das könnte man natürlich durch eine erhebliche Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrages von 24.500 Euro ausgleichen (§ 11 GewStG). Diesen Freibetrag können bisher nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Anspruch nehmen. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag. Viele kleine und mittlere Unternehmen werden heute in der Form einer GmbH geführt, sodass auch diesen ein entsprechender Freibetrag gewährt werden müsste. Dieser Aspekt tauchte in der Debatte nicht auf. Das kann nur zweierlei bedeuten. Entweder interessiert es Hamburger Politiker nicht, weil dieser Aspekt für Großstädte keine Bedeutung hat oder die Politiker verstehen nicht genug vom Gewerbesteuerrecht.

Die Diskussion vernachlässigt, weshalb eigentlich das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden nicht ausreichend ist. Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) überschreibt ein Kapitel mit: „Finanzämter: Landesweit 153 Mio. € zu wenig Gewerbesteuer für die Gemeinden“. Der LRH beschreibt erhebliche Bearbeitungsmängel in Finanzämtern, unzureichende digitale Arbeitsweise und hohe Fehlerquoten in geprüften Fällen, die zusammen zu Gewerbesteuerausfällen zulasten der Kommunen geführt haben. Als Schwachstellen nennt der LRH vor allem Fortbildung der Finanzbeamten, wenig optimierte EDV und fehlende Leitfäden.

Die Gewerbesteuer steht zwar den Gemeinden zu. Die Steuererhebung und die Prüfung obliegen aber den Finanzämtern, die Teil der jeweiligen Landesverwaltung sind. Das lässt den Schluss zu, dass die Bundesländer erst einmal für Ordnung im eigenen Haus – sprich der eigenen Verwaltung – sorgen sollten, bevor sie anfangen, die Steuern zu erhöhen.

Im Übrigen wurden wieder die üblichen politischen Gemeinplätze zu den Themen „gerechte Erbschaftsteuer“ und „Wiedereinführung der Vermögensteuer“ ausgetauscht. Wir berichteten in früheren Beiträgen zur Bürgerschaftsbeobachtung darüber. Auch hier zeigt sich. Ideologie ersetzen keine Sachkompetenz und plakative Phrasen keine sachgerechte Debatte.

Quelle:

LRH Jahresbericht 2025 – https://www.lrh.niedersachsen.de/download/218438/Jahresbericht_2025.pdf

Steuern die Dritte

Im Tagesordnungspunkt 33 ging es um Folgendes: Stärkung der deutschen Medienvielfalt durch Kostenbeteiligung digitaler Plattformen

Es geht um eine „Digitalabgabe“ für sogenannte BigTech-Unternehmen. Mit der Digitalabgabe (Plattformabgabe) sollen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen finanziell beteiligt werden, um damit lokale und regionale Medien sowie journalistische Vielfalt zu stärken. Die Verwendung der Einnahmen soll staatsfern und transparent erfolgen. Der Bundesrat hat dazu am 19.12.2025 eine Vorlage beschlossen und den Bund aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Belastet werden sollen Unternehmen, die die DAS-Schwelle überschreiten. Das wären 45 Mio. Nutzer im Monat innerhalb der EU. Kleinere Anbieter sollen ausgenommen bleiben.

In der Debatte blieb weitestgehend unklar, wie kleinere lokale und regionale Medien gefördert werden sollen und was in diesem Zusammengang „staatsfern“ bedeutet. Schaut man sich die „Staatsferne“ im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien an, lässt das nichts Gutes ahnen. So wurde der Vorschlag auch als „Scheunentor für mediale Einflussnahme“ betitelt.

Ein weiteres Gegenargument könnte sein, dass solche Unternehmen die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben würden. Die Marktmacht hierzu hätten sie unzweifelhaft. Geschieht dies, zahlt im Ergebnis der deutsche Nutzer wirtschaftlich gesehen die Abgabe, und nicht der ausländische Anbieter. Die Zeche zahlt der Bürger, wenn es Tiktok & Co. nutzt.

Darüber hinaus ergeben sich im internationalen Kontext erhebliche Risiken:

  • Eine deutsche Digitalabgabe würde voraussichtlich vor allem US-Plattformen treffen und birgt daher ein erhebliches Risiko handelspolitischer Gegenmaßnahmen; bis hin zum Section-301-Verfahren und Vergeltungszöllen. Entsprechende US-Reaktionen auf ausländische Digitalsteuern zeigen, dass das eine reale Gefahr ist.
  • Zudem kann eine solche Abgabe den OECD-Prozess („Pillar One“) belasten, weil dort ein „removal and standstill“ für Digitalsteuern bzw. „ähnliche Maßnahmen“ vorgesehen ist.
  • Schließlich bestehen rechtliche Angriffsflächen, beispielsweise dem Vorwurf einer „de-facto Diskriminierung“. Steuerlich ergeben sich Folgerisiken wie eine Versagung der Anrechenbarkeit der Abgabe in den USA und damit einer Doppelbesteuerung.

Quellen:

Office of the U.S. Trade Representative (USTR), “Conclusion of USTR’s Investigation Under Section 301 into France’s Digital Services Tax”, 02.12.2019 – https://ustr.gov/about-us/policy-offices/press-office/press-releases/2019/december/conclusion-ustr%E2%80%99s-investigation

OECD, “Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy”, 08.10.2021, – https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-issues/beps/statement-on-a-two-pillar-solution-to-address-the-tax-challenges-arising-from-the-digitalisation-of-the-economy-october-2021.pdf

Tal der Tränen an der Universität Hamburg

Im Tagesordnungspunkt 39 ging es um Folgendes: Hamburgs Hochschulen aus der strukturellen Unterfinanzierung führen – Exzellenz sichern, Verantwortung wahrnehmen, Zukunft verlässlich finanzieren

Nach der Senatsantwort mussten die Fakultäten der Universität Hamburg in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 jeweils einen Finanzierungsbeitrag von 4,5 % ihres jeweiligen Landesmittel-Budgets durch Kostenreduktion bzw. Umschichtungen einsparen.

Dies wurde in der Debatte damit begründet, man habe in den vergangenen Jahren viel für Wissenschaft und Lehre getan. Die Realität scheint anders auszusehen. Der Autor dieses Beitrages hat vor zwanzig Jahren einen Masterstudiengang beim Interdisziplinäres Zentrum für internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) gemacht. Ein Gespräch mit einem Professor des Instituts ergab, dass heute nur noch ein Lehrstuhl – statt vormals drei – bezahlt werden könne. Lehrangebote müssen eingeschränkt werden und für eigentlich notwendige wissenschaftliche Untersuchungen und Projekte würden einfach die Ressourcen fehlen.

Es stellt sich die Frage, ob man Prestigeprojekte wie beispielsweise die Bewerbung für die Olympischen Spiele oder der Elbtower mit Naturkundemuseum nicht besser unterlassen und freiwerdende Mittel in die notwendige bauliche Sanierung von Schulen und Universitätsgebäuden stecken sollte. Das gilt umso mehr, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass entsprechende Prestigeprojekte praktisch nie im vorgesehenen Zeitplan fertiggestellt und die geplanten Budgets häufig um ein Vielfaches überschritten werden.

Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft

Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft

Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten (Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten – Landesverband Hamburg | dieBasis).

Die nächste Plenarsitzung findet am 12. Februar 2026 statt.

dieBasis wird erneut vor Ort berichten.

Bleiben Sie informiert – besuchen Sie unsere Website für weitere Analysen zur Hamburger Landespolitik.

Autor: Peter Scheller

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