Mietwohnungen und Autos

Mietwohnungen und Mietfahrzeuge sind zwei Mietsachen, die für den Vermieter Profit bringen sollen. Aber warum ist der Erhalt der Mietsachen unterschiedlich geregelt? Kein Autovermieter würde auf dem Markt bestehen, wenn seine Fahrzeuge nicht vom Autovermieter gepflegt, technisch gewartet und erforderliche Reparaturen ausgeführt werden? Solange es genug Mietfahrzeuge auf dem Markt gibt, hätte eine vernachlässigte Flotte an Fahrzeugen keine Chance, Kunden zu finden. Der Vermieter müsste sein Preisniveau entsprechend anpassen. Nur wenn der Markt keine Fahrzeuge in ausreichender Anzahl anbietet, könnte ein Vermieter seine Fahrzeugflotte vermieten. Technisch muss der Vermieter sein Fahrzeug jährlich beim TÜV prüfen lassen und ist verpflichtet, Mängel fristgerecht zu beseitigen. Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete und Kunden könnten den Wettbewerb beschränken. Das Amt würde einschreiten, um Vereinbarungen zum Nachteil der Mieter zu verhindern. Das ist alles gut, wie es ist. Schlecht ist für Mieter, dass die Situation bei Mietwohnungen anders ist als bei Mietfahrzeugen.

Der Staat verbietet nicht, eine alternative Mobilität zu nutzen, wenn Regelungen von uns Bürgern eingehalten werden. Beispielhaft dürfen wir (noch) nicht mit dem E-Bike und Lastenrad auf Autobahnen fahren. Alternativen bei der Mobilität sind aber nicht verboten. Auch das sieht beim Wohnen anders aus. Der Staat mischt sich erheblich ein und das Wohnen ist nur in Wohnungen erlaubt. Wohnverbot erzeugt Wohnraumnot. Auf diese Tatsache und alternative Wohn -und Lebensformen möchte ich mit Beispielen in meinen weiteren Artikeln eingehen und alternative Wohn- und Formen des Zusammenlebens vorstellen, die der Staat verbietet.

Es geht mir hier, wie bei der Fahrzeugvermietung, Regularien für die Bewirtschaftung von Wohnungen zu fordern. Vermieter haben zwar eine Instandhaltungsverpflichtung, aber Unterlassungen werden geduldet. Im Folgenden wird nicht die Bewirtschaftung einer Immobilie vom anständigen Privatvermieter kritisiert, sondern von Unternehmen, deren Instandhalter genötigt werden, im Quartal vorgegebene Renditen zu erzielen. Bei der Vonovia wurden 2021 beispielhaft 37,2 % Rendite an die Aktionäre ausgeschüttet. Vonovia erreicht aktuell Umsatzerlöse von rund 5 Milliarden Euro jährlich. Der größte Umsatz resultiert durch Gewinne aus Mietzahlungen. Der Staat duldet es, dass Wohnungskonzerne aus dem Menschenrecht Wohnen ein Monopol machen. Die Regierung verkündet das Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, statt die Wohnverbote aufzuheben. Die Angebotsknappheit ist der Hauptgrund der Misere auf dem gesamten Wohnungsmarkt. Durch die politisch herbeigeführte Angebotsknappheit wurden in Hamburg seit 2018 Erhöhungen der Miete von über 21 % erzielt und in Berlin sind es sogar Steigerungen von 50 %. Mieter müssen im Durchschnitt 1/4 ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen und die Kosten für das Heizen, Strom und warmes Wasser kommen hinzu. Jeder 6. Mieterhaushalt hat inzwischen eine Zahlungslast von über 40 % für das Wohnen. Der Staat, also wir Bürger, müssen dieses Monopol beenden. Durch Steuern kann man es steuern und sollte es endlich tun. WIR müssen unser Menschenrecht auf bezahlbaren Wohnraum einfordern, weil die etablierten Politiker es nicht tun werden.

Ein weiteres Dilemma sind Mieterhöhungen durch sogenannte Modernisierungen. Wie bei der Vermietung von Fahrzeugen, sollten Vermieter von Wohnungen Auflagen erfüllen müssen. Bevor Vermieter unterlassene Erhaltungsmaßnahmen auf die Mieter abwälzen können, sollte der Vermieter den Nachweis erbringen, seine Pflicht zur Erhaltung seiner Immobilie erfüllt zu haben. Wenn beispielhaft ein Mietgebäude über Jahre dem Verfall überlassen wurde, darf der Mieter nicht anteilig belastet werden, wenn der Eigentümer den selbst herbeigeführten Instandhaltungsstau abbauen will bzw. muss. Die Kosten von sogenannten „energetische Modernisierungen“ werden anteilig auf Mieter abgewälzt. Es ist eine Mogelpackung, wenn der Vermieter über Jahre oder Jahrzehnte Instandhaltungen unterlässt und abgängige Bauteile dann zu Lasten der Mieter erneuern will. Gesetzlich ist geregelt, das eingesparte Kosten für Reparaturen von den Modernisierungskosten in Abzug zu bringen sind. Das geschieht dann bei der gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungsankündigung pauschal und mit einem Instandhaltungsanteil, der vom Vermieter willkürlich aus der Luft gegriffen wird. Auch die erhoffte Einsparung an Energiekosten wird oft nicht erfüllt. Was mit Sicherheit eintreten wird, ist die angekündigte Mieterhöhung für den Mieter. Das ist nicht einmal davon abhängig, inwieweit Energieeinsparungen dem Mieter zu Gute kommen. Die Kröte einer angekündigten Mieterhöhung soll der Mieter schlucken und lediglich ein Kündigungsrecht wird ihm eingeräumt.

Wohnraum, als Grund- und Menschenrecht, darf nicht zur Verarmung der Menschen führen, weil Aktionäre befriedigt werden wollen. Wohnraum und Eigentum zu schaffen ist eine Aufgabe, die wir Bürger gemeinsam hinbekommen können und auch müssen, weil die Regierenden andere Interessen vertreten.

Autor: Helmut Kecskes

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