PRESSEMITTEILUNG Hamburg, 17. Juni 2021
Seit Tagen schwankt der Inzidenzwert der Neuinfektionen in Hamburg um die 15, seit Wochen liegt er unter 35. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht besondere Hygienemaßnahmen ab einem Schwellenwert von 35 vor.
Der Hamburger Senat unter Oberbürgermeister Dr. Peter Tschentscher verhängt dennoch strenge freiheitsbeschränkende Maßnahmen, etwa die Maskenpflicht ab der ersten Klasse im Unterricht, die schon jetzt für den Beginn des neuen Schuljahres im August angekündigt wurde, und die Maskenpflicht für viele Berufsgruppen.
Hinzu kommen weiterhin Kontaktbeschränkungen und die Einschränkung der freien Berufsausübung in vielen Branchen (insbesondere Kultur, Sport und Gastronomie) sowie eine allumfassende Testpflicht für den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Der Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland fragt in seinem Offenen Brief nach der rechtlichen Grundlage dieser Maßnahmen und fordert, alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sofort einzustellen.
„dieBasis Hamburg fordert nur ein, was längst Alltag sein sollte. Die Beendigung der Maßnahmen wäre eine rechtliche Konsequenz, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt und hätte längst umgesetzt werden müssen“, so Katrin McClean, Pressesprecherin dieBasis Hamburg.