
Die von uns gewählten Volksvertreter üben ihre Tätigkeit vorrangig in Parlamenten aus. In der Hansestadt Hamburg ist dies die Hamburgische Bürgerschaft. Grundsätzlich sind Parlamentssitzungen in Deutschland öffentlich – so auch in Hamburg.
Plenarsitzungen öffentlich verfolgen: vor Ort oder im Livestream
Bürgerinnen und Bürger können die Sitzungen der Bürgerschaft im Plenarsaal des Hamburger Rathauses live mitverfolgen. Daneben gibt es einen Livestream, über den alle Interessierten die Plenarsitzungen bequem digital verfolgen können. Die Plenarsitzungen dienen der öffentlichen Debatte und der formalen Beschlussfassung.
Ausschüsse: Das „Herzstück“ der parlamentarischen Arbeit der Hamburgische Bürgerschaft
Das Herzstück der parlamentarischen Arbeit findet in Arbeits- oder Fachausschüssen statt. Fachausschüsse sollen Entscheidungen des Plenums inhaltlich vorbereiten. Dort werden Gesetzentwürfe, Anträge und Berichte detailliert und fachlich vertieft erarbeitet.
Momentan gibt es in der Hamburgischen Bürgerschaft zwanzig Ausschüsse.
Alle Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft im Überblick: Ausschüsse – Hamburgische Bürgerschaft
Die Ausschüsse tagen in der Regel ein- oder zweiwöchentlich. Die meisten Ausschüsse sind ebenfalls öffentlich. Daneben gibt es gesetzlich vorgeschriebene Geheimschutzgremien, die nicht durch die Hamburgische Bürgerschaft selbst eingesetzt werden und nicht öffentlich tagen. Ein Beispiel ist der Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats im Bereich Verfassungsschutz.
Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft
Abgeordnete schließen sich im Regelfall in Fraktionen zusammen. Hier werden politische Positionen abgestimmt, Anträge vorbereitet und Redner bestimmt. In den Fraktionen sollen Strategien, Kompromisse und politische Leitlinien erarbeitet werden.
Einen rechtlichen Fraktionszwang gibt es nicht. Abgeordnete müssen sich also keiner Fraktion anschließen, noch sind sie verpflichtet, einer Fraktion bei Abstimmungen zu folgen.
Stellung der Abgeordneten
Der Begriff „Abgeordneter“ ist historisch anders zu verstehen, als er heute gemeinhin gebraucht wird. Im Mittelalter bezeichnete der Begriff eine Person, die „abgeordnet“ wurde, um die Interessen ihrer Stadt, ihres Standes oder ihrer Region zu vertreten.
Im heutigen Sinn hat sich der Begriff gewandelt: Ein Abgeordneter vertritt nicht mehr einzelne Gruppen, sondern das ganze Volk. Dies ergibt sich auch aus Artikel 7 der Hamburgischen Verfassung:
„Die Abgeordneten sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“
Aufgabe der Partei dieBasis: Parlamentarische Beobachtung der Hamburgische Bürgerschaft
Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft sind auch nur Menschen. Die Menschheitsgeschichte zeigt, dass Menschen Fehler machen, ihre eigentliche Aufgabe aus dem Auge verlieren und manchmal auch ihre Ideale verraten.
Deshalb ist es notwendig, dass auch Parlamente und Abgeordnete durch den Souverän – das Volk – beobachtet werden. Nur so lassen sich Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen, und das Volk kann rechtzeitig seine demokratischen Einflussmöglichkeiten nutzen.
Natürlich kann jeder Bürger die Plenarsitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft und die Sitzungen der Ausschüsse selbst verfolgen. Doch das ist eine Mammutaufgabe, die viele Menschen im Berufsleben oder in der Kinderbetreuung nicht leisten können.
Daher wird der Landesverband Hamburg der Partei dieBasis diese Aufgabe übernehmen. Wir beobachten die Plenarsitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft und – bei Bedarf – auch Ausschusssitzungen. Über aus unserer Sicht kritische Gesetzesvorhaben und das Agieren der Bürgerschaft werden wir transparent auf unserer Website berichten.
Jetzt informieren – Demokratie braucht Beobachtung
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Autor: Peter Scheller
