Meinungsfreiheit und unabhängige Berichterstattung

Freie und unabhängige Berichterstattung gemäß Artikel 5 GG bedarf einer grundlegenden Neuordnung des öffentlich Rundfunks (ÖRR). Der öffentliche Rundfunk ist fundamental zu reformieren.

Wir fordern eine politisch unabhängige, ausgewogene und neutrale Berichterstattung, um konträre Meinungen angemessen und neutral wiederzugeben. Die Rundfunkräte sind mit durch die Bürger gewählte Vertreter zu besetzen. Politische als auch wirtschaftliche Einflussnahmen sind möglichst zu unterbinden.

Wir fordern die Einhaltung von journalistisch-ethischen Standards. Dies hat vielfältige organisatorische Auswirkungen wie von der Verringerung der Anzahl von Zeitarbeitsverträgen bis hin zur Überprüfung der Einstellungsprozeduren, um eine repräsentative Vielfalt von Mitarbeitern herzustellen.

Der derzeitige Debattenraum in den öffentlich-rechtlichen Medien wird eklatant eingeschränkt durch die Ausrichtung auf die herrschende parlamentarische Mehrheit. Es gilt, möglichst „alle“ Meinungen der Zivilgesellschaft darzustellen. Konträre Meinungen finden im neuen ÖRR eine neutrale Plattform, wobei der ÖRR sich aus jeglicher „Propaganda“ für eine Seite heraushält. Zweifelhafte Meldungen werden nach-recherchiert und behauptete Fakten neutral überprüft.

Wir fordern die Partizipation der Beitragszahler auf allen Ebenen. Hierzu gehört insbesondere die Auswahl der Mitglieder in den Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräten. Zudem sind alle Programmbeschwerden öffentlich zu verwalten und die Verbesserungsvorschläge und weitere Eingaben den jeweiligen verantwortlichen Bereichen automatisch bekannt zu machen.

Wir fordern den Umbau von einem „staatlichen Rundfunk“ zu einer öffentlichen und (abhör-) sicheren Kommunikationsplattform. Jeder, der sich gesichert anmeldet, kann Beiträge erstellen und an Arbeits- und Diskussionsgruppen – sozusagen „in persona“ – teilnehmen. Anonyme Schmähungen werden dadurch unterbunden und juristisch verfolgbar.

Alle öffentlichen Beiträge werden transparent erfasst und gespeichert. Sichere Mail-Dienste ermöglichen den privaten Austausch der „Rundfunkteilnehmer“. Die Vergangenheit wird damit zu einem gemeinsamen Kultur- und Bildungsgedächtnis.

Das Prinzip der freiwilligen “Rundfunkbeitragszahlung“ wird beibehalten. Es sichert die „Unabhängigkeit“ des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt: öffentlich-rechtliche Anstalten werden von der Bevölkerung finanziert, aber auch kontrolliert.

Die wichtigen Finanzflüsse sind öffentlich einsehbar und transparent dargestellt. Eine „Gemeinwohlbilanz“ erfasst darüber hinaus die Perspektiven und Bedürfnisse der Mitarbeiter, Lieferanten, Vertragsnehmer, Gemeinden und Regionen.

Für die tiefgreifende Strukturreform ist ein umfassender Prozess einzuleiten, der unter anderem folgende Punkte umfasst:

  • Fehl-Berichterstattungen in der Vergangenheit werden untersucht, aufgeklärt und ausgeräumt.
  • Einschränkende, einseitige Festlegungen auf vorbestimmte Sichtweisen und Erzählungen (sog. Narrative) sind zu analysieren und öffentlich neu zu diskutieren.
  • Auslassungen sind aufzuarbeiten.
  • Die Meldungen der Agenturen sind ebenfalls auf Auslassungen und einseitige Darstellungen zu analysieren. Das Spektrum der Agenturen ist zu erweitern.
  • Redaktionelle Verflechtungen und Seilschaften werden aufgelöst und durch organisatorische Instrumente verhindert (Bsp. Rotationsprinzip).
  • Führungspositionen werden nach fachlicher Qualifikation vergeben. Externe Einflussnahmen aus der Politik und Wirtschaft werden erschwert und verhindert.
  • Die Arbeitsbedingungen für alle freien und öffentlichen Journalisten werden langfristig zu existenzsichernden Beschäftigungen umgestaltet. Insbesondere bei langwierigen, unbequemen oder schwierigen Recherchen wird eine angemessene Vergütung vorgesehen.

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