Plenarsitzung am 26. November 2025

dieBasis hat die vorletzte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vor Weihnachten beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
Wieder einmal wurde kräftig gegendert, was das Verfolgen der Redebeiträge nicht immer einfach macht. Man wartet darauf, dass das Gendern auf Tiere ausgedehnt wird. So wurde in einer früheren Sitzung von Igeln gesprochen und nicht von Igel:innen.
Femizid
Das erste Thema der Aktuellen Stunde war: „Jeder Femizid ist einer zu viel: Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen, Selbstbestimmung von Frauen stärken“.
„Femizid“ bezeichnet die Tötung einer Frau oder eines Mädchens wegen ihres Frauseins, meist im Kontext von Partnerschaft oder Familie, die rechtlich aber als Mord oder Totschlag eingeordnet wird.
Die Zahlen sind tatsächlich erschreckend. Während bei allen Gewaltdelikten Männer überwiegend Opfer von Gewaltverbrechen werden, dreht sich das Verhältnis bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt um; rund 70–80 % der Opfer sind Frauen. 2023 wurden bundesweit 155 Frauen und 24 Männer von (Ex-)Partnern getötet. In Hamburg wurden 2024 etwa 4.695 Fälle partnerschaftlicher Körperverletzung registriert, wovon rund 70 % der Opfer Frauen waren.
Erstaunlich war, dass bis auf einen Redner niemand von häuslicher Gewalt gegen Männer sprach, obwohl es diese gibt. Dieser Redner sprach dann auch von „selektiver Wahrnehmung“. Diese politisch-ideologisch gefärbte Einseitigkeit – wir haben es in anderem Zusammenhang auch den „blinden Fleck“ genannt – ist in diesen Debatten immer wieder zu beobachten.
In dieser Debatte wurde immer auf die „strukturelle Gewalt“ verwiesen. Strukturelle Gewalt meint, dass Gewalt durch ungleiche gesellschaftliche Strukturen – ökonomische Abhängigkeit, Rollenbilder, ungleiche Ressourcen, Lücken im Hilfesystem – für Frauen, teils aber auch Männer, systematisch entsteht. Nur in einem Nebensatz wurde erwähnt, dass die strafrechtliche Verfolgung solcher Vergehen häufig an den Problemen der Hamburger Justiz scheitert. Wir berichteten bereits über nicht besetzte Stellen in der Hamburger Staatsanwaltschaft, überlastete Gerichte und überbesetzte Strafvollzugsanstalten in der Hansestadt.
Quellen:
Bundeskriminalamt (BKA) (2024): Häusliche Gewalt. Bundeslagebild 2023 –
BKA – Lagebilder – Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023?
ZEIT ONLINE (24.11.2025): „Gewalt zu Hause: Verletzte in Hamburg sind meist Frauen“ – Gewalt gegen die AfD: das bedrückende Schweigen der Demokraten
Bezahlbares Wohnen
Das zweite Thema der Aktuellen Stunde war: „Für bezahlbares Wohnen: Rot-grünen Streit beenden und EU beim Gebäudeklimaschutz stoppen!“
Die Diskussion ging kreuz und quer durcheinander. Es wurden der Volksentscheid zur Klimaneutralität, die Unklarheit über zu ergreifende Maßnahmen, das Fehlen technischer Verfahren zur Umsetzung, der Sanierungsdruck für Vermieter und Miet- und Nebenkostenerhöhungen zusammenhanglos aneinandergereiht.
Was die EU im Gebäudeklimaschutz vorgibt, wurde nicht weiter erörtert. Diese Lücke wollen wir für unsere Leser schließen.
- Die EU sieht Gebäude als zentralen Hebel des Klimaschutzes, weil sie rund 40 % des Endenergieverbrauchs und etwa 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen in der EU verursachen.
- Kerninstrument ist die neu gefasste Energy Performance of Buildings Directive – EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275), die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss und den Gebäudebestand bis 2050 weitgehend dekarbonisieren soll.
- Sie verlangt u. a., dass alle neuen Gebäude ab 2030 Null-Emissions-Gebäude sein sollen (öffentliche Neubauten bereits ab 2028) und dass Mitgliedstaaten verbindliche Renovierungsziele, Mindeststandards für die schlechtesten Bestandsgebäude und nationale Renovierungspläne festlegen.
- Flankierend dazu verfolgt die „Renovation Wave“-Strategie das Ziel, die Renovierungsrate mindestens zu verdoppeln und bis 2030 etwa 35 Mio. Gebäude zu sanieren.
Da es sich um eine EU-Richtlinie (Directive) handelt, muss der deutsche Gesetzgeber den Inhalt der Richtlinie umsetzen.
Ein Abgeordneter sagte, dass nur mit der Energiewende die Transformation der Gesellschaft erreichbar sei. Ein solcher Umbau des Energiesystems betrifft nicht nur die technische Umsetzung. Es geht um tiefgreifende Änderungen in Wirtschaft und Alltag mit weitreichenden Auswirkungen auf Mobilität und Konsum.
Das wirkt wie ein programmatischer „Gesellschaftsumbau von oben“. Es wird suggeriert, dass eine Zustimmung zum Klimaschutz automatisch eine Zustimmung zu einem umfassend neuen Gesellschaftsmodell bedeutet. Zudem blendet die Formel leicht aus, dass die sozialen Kosten und Zumutungen der Energiewende sehr ungleich verteilt werden.
Quelle
Energy Performance of Buildings Directive –
Energy Performance of Buildings Directive?
Sinn oder Unsinn der Solarenergie in Hamburg
Es ging in Tagesordnungspunkt 45 um „Damit alle Hamburger*innen von der Energiewende profitieren können: PV-Betreibermodelle für Mehrparteienhäuser vereinfachen und ausweiten“.
Wieder blieben Fragen unbeantwortet, wie man in Hamburg mit Solarenergie eine Stromversorgung sicherstellen will. Solaranlagen liefern immer dann nicht den Strom, wenn man ihn am meisten braucht: in der Nacht, im Winter oder wenn es bewölkt ist. Die Speicherung des Stroms mit Batterien ist nur kurzfristig möglich, teuer und aus umweltpolitischer Sicht zweifelhaft. In den Zeiten, in denen tatsächlich der Strom gebraucht wird, muss dieser teuer im Netz zugekauft werden.
Auf den Wahnsinn im Zusammenhang mit dem Kohlekraftwerk Moorburg wies ein fraktionsloser Abgeordneter hin. Das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg ging 2015 ans Netz. Es galt als eines der modernsten Steinkohlekraftwerke Europas und kostete rund 3 Milliarden Euro. Ursprünglich wurde – wie bei solchen Großkraftwerken üblich – mit einer Laufzeit von etwa 40 bis 50 Jahren gerechnet. Im Zuge des deutschen Kohleausstiegs wurde die Anlage jedoch bereits Anfang 2021, nach nur gut sechs Jahren im Betrieb, stillgelegt. Seitdem wird der Standort zurückgebaut. Die großen Anlagenteile einschließlich der Türme wurden per Sprengung abgerissen.
Ein hochmodernes Kraftwerk – geopfert auf den Altar ideologischer Verblendung.
Bürgerrat als Hemmschuh
In Tagesordnungspunkt 60 ging es um „Hamburger Zukunftsentscheid: Wenn der Senat nicht mehr weiter weiß, dann bildet er einen Bürger*innenrat“.
In Hamburg können seit 2024 offiziell Bürgerräte eingerichtet werden. Grundlage ist das neue Zufallsbeteiligungsgesetz, das vorsieht, dass Bürgerinnen und Bürger per Los aus dem Melderegister ausgewählt werden. Einen solchen offiziellen Bürgerrat können nur staatliche Stellen einrichten, also beispielsweise Fachbehörden des Senats, Bezirksämter oder andere öffentliche Einrichtungen. Parteien, Vereine oder Initiativen können nur informelle Bürgerräte organisieren oder politisch darauf hinwirken, dass Bürgerschaft oder Senat einen offiziellen Bürgerrat beschließen.
Die Koalition will das demokratische Instrument nicht nutzen. Die Begründung war, dass damit die Umsetzung des Zukunftsentscheids unnötig verzögert würde. Das heißt also:
Mit Vollgas in den Abgrund.
Kann die WHO bis nach Hamburg reichen?
In Tagesordnungspunkt 64 ging es um „Bevormundung durch WHO verhindern – Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften stoppen!“.
In der Diskussion ging es um die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Diese sind ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) beschlossen wurde und für 196 Staaten gilt.
In Deutschland wurde der Vertrag durch das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) in deutsches Recht implementiert. Mögliche Grundrechtseinschränkungen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – körperliche Unversehrtheit
- Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG – Freiheit der Person
- Art. 10 GG – Brief- und Postgeheimnis
- Art. 11 GG – Freizügigkeit
- Art. 13 Abs. 1 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung
Es wurde von den Vertretern der Regierungsparteien immer wieder betont, die WHO könne nur Empfehlungen aussprechen. Die Souveränität Deutschlands bliebe erhalten. Die Erfahrungen aus der Coronazeit zeigen, was Empfehlungen anrichten können. Ein Abgeordneter sprach von einem „Schlag in das Gesicht der Impfgeschädigten“.
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft
(Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft)
Wie die Bürgerschaft arbeitet: „Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten“
(Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten – Landesverband Hamburg | dieBasis).
Die nächste Plenarsitzung findet am 10. Dezember 2025 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
Bleiben Sie informiert – besuchen Sie unsere Website für weitere Analysen zur Hamburger Landespolitik.
Autor: Peter Scheller
