Plenarsitzung am 25. März 2026

dieBasis hat die fünfte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
Es war auffällig, dass bei vielen Debatten und auch Abstimmungen nur sehr wenige Abgeordnete im Plenarsaal anwesend waren. Die Abwesenheit bei Debatten mag vielleicht hinnehmbar sein. Dass bei Abstimmungen nach Fraktionen gezählt wurden, obwohl diese nur in minimaler Personenstärke vertreten waren, ist sehr bedenklich. Wie das mit der Forderung des Artikels 7 der Hamburgischen Verfassung, nach der Abgeordneten ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden sind, in Übereinstimmung zu bringen ist, erschließt sich nicht. Wie können sie das Volk vertreten, wenn sie bei Abstimmungen durch Abwesenheit glänzen?
Der fraktionslose Abgeordneter Robert Risch (Ex-AfD) wurde von der Bürgerschaftssitzung am 25. März 2026 ausgeschlossen, weil er in der Plenarsitzung am 25. Februar 2026 mehrfach die Losung „Alles für Deutschland“ verwendete. Im Plenum gab es dafür einen Ordnungsruf. Verfügt hat den Ausschluss die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit – nach Anhörung des Ältestenrats – auf Grundlage von § 48 Abs. 2 der Geschäftsordnung.Die Verfehlung sei nach Bewertung des Präsidiums eine schwere Verletzung der parlamentarischen Ordnung durch die bewusste, wiederholte Nutzung und Normalisierung einer historisch nationalsozialistischen Parole.
Humoristisch war der Versprecher einer Volksvertreterin, als sie im Zusammenhang mit dem Nachtleben auf der Reeperbahn von einem Kurort sprach.
Bauruine Elbtower
Das erste Thema der Aktuellen Stunde war: „Elbtower-Rettung auf Kosten der Steuerzahler: Intransparenz, Hinterzimmer-Deals und politische Einflussnahme – der rot grüne Senat muss Farbe bekennen!“
In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft ging es um den Elbtower, einer seit der Signa-Insolvenz im Stadtbild stehenden Bauruine. Nunmehr will sich der Senat durch den Erwerb von rund 46.000 m² Teileigentum am Elbtower mit maximal 595 Mio. Euro beteiligen, Hamburg soll erst nach Fertigstellung des Projekts zahlen. Gleichzeitig wird betont, die Fertigstellung bleibe „in Verantwortung und Federführung der privaten Investoren“. Die Stadt übernehme „über den Erwerb … hinaus keine wirtschaftlichen Risiken“.
Der Deal ist mehr als eine Standortentscheidung. Er wirkt wie ein staatlicher Anker, der ein faktisch gescheitertes Privatprojekt wieder durch Banken finanzierbar machen soll. Der Senat muss sich diese Kritik stellen. In parlamentarischen Dokumenten wird ausdrücklich festgehalten, dass Senat und Bürgermeister mit dem Credo „Keine öffentlichen Gelder für den Elbtower“ gearbeitet haben. Heute wird nun ein Teilerwerb der Stadt als Schlüssel zur Lösung – inklusive der politischen Botschaft, man könne so die HafenCity vollenden – dargestellt. Wer jahrelang „privatwirtschaftlich, kein Steuergeld“ signalisiert, kann nicht erwarten, dass ein Einstieg in dreistelliger Millionenhöhe als reine „Museumsfrage“ durchgeht.
Der Senat räumt selbst ein, dass er unter Federführung der HGV direkt mit dem Bieterkonsortium verhandelt, das exklusiv mit dem Insolvenzverwalter des ursprünglichen Investors spricht. Das ist im Insolvenzkontext nicht ungewöhnlich aber politisch heikel, weil es das Parlament und die Öffentlichkeit zunächst auf eine Zuschauerrolle reduziert. Dazu kommt: In Senatsantworten wird unter Hinweis auf den Schutz des „internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs“ sowie auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in Teilen nicht inhaltlich geantwortet.
Besonders brisant ist, dass die Finanzierung laut dpa-Berichten über Darlehen und aus einem „Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen“ erfolgen soll. Sondervermögen sind per Definition abgesonderte Teile des Vermögens mit eigener Wirtschaftsführung, die „zur Erfüllung bestimmter Aufgaben“ geschaffen werden. Wenn ein Instrument, das Bürger typischerweise mit klassischer Infrastruktur verbinden, zur Mitfinanzierung eines Deals im privaten Hochhausbauprojekt genutzt wird, droht der Eindruck der zweckentfremdeten Nutzung.
Hamburg hat Erfahrung mit Projekten, die als städtebauliche Ikone starteten und als Finanzdrama endeten. Eines der prominentesten Beispiele ist die Elbphilharmonie, deren Kosten für die öffentliche Hand nach jahrelangen Schwierigkeiten bei 789 Mio. Euro landeten. Das Muster ähnelt sich in Punkten wie Symbolpolitik, Komplexität, Zeitdruck und Hoffnung auf spätere Rechtfertigung. Wenn eine Stadt in ein gescheitertes Prestigeobjekt einsteigt, werden spätere Nachforderungen politisch leichter durchsetzbar, weil „sonst war alles umsonst war“.
Der Senat beruft sich auf den Staatsvertrag mit Nordrhein-Westphalen zur Gründung eines Naturkundemuseums in Hamburg. Der Vertrag bindet an das Ziel – den Bau des Museums-, nicht zwingend an diesen Standort und schon gar nicht an eine Konstruktion, die faktisch ein Privatprojekt stabilisiert.
Es stellt sich die Frage, ob es politisch vertretbar ist, solche Mittel in ein „Leuchtturmprojekt“ zu lenken, das eine Rettungsbrücke für private Investoren ist. Diese Wahrnehmung ist politisches Gift, wenn gleichzeitig bei Schulen, Verwaltung, Verkehr oder Wohnungsbau nicht ausreichend finanziert wird.
Quellen
- DIE ZEIT/dpa, „DGB kritisiert Hamburgs Millionenpläne für den Elbtower“ (15.10.2025) – https://www.zeit.de/news/2025-10/15/dgb-kritisiert-hamburgs-millionenplaene-fuer-den-elbtower
- Freie und Hansestadt Hamburg, VV zu §106 LHO (Definition Sondervermögen), Stand 2025 (PDF) –https://www.hamburg.de/resource/blob/1022836/317a12a2a93e3a91a15525f0bd063e3c/vv-zu-106-lho-landesbetriebe-sondervermoegen-hochschulen-ab-haushaltsjahr-2025-data.pdf
- Deutschlandfunk, zur Mittelweitergabe an Länder aus Infrastruktur-Sondervermögen (30.10.2025) – https://www.deutschlandfunk.de/bundestag-beschliesst-freigabe-von-100-milliarden-euro-an-die-laender-100.html
Integration und die deutsche Sprache
Der Titel des Tagesordnungspunkts 57 war „Sprache als Schlüssel zu gelungener Integration – Die Bundesregierung muss den Zulassungsstopp zu Integrationskursen rückgängig machen“
Der diskutierte „Zulassungsstopp“ betrifft nicht die klassischen Integrationskurse für Personen mit Aufenthaltsanspruch, sondern vor allem den Zugang nach § 44 Abs. 4 AufenthG Danach besteht für Menschen ohne Aufenthaltsanspruch die Möglichkeit, diese nach Ermessen zu Integrationskursen zuzulassen. Betroffen sind insbesondere Gruppen, die häufig eine Sprachförderung brauchen, aber nicht automatisch einen Rechtsanspruch haben. Dies sind Menschen im Asylverfahren, Geduldete, Ukrainer und Unionsbürger.
Argumente für entsprechende Förderkonzepte sind ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt und weniger sozialen Folgekosten. Unzureichende Sprachförderung soll vor allem Jobcenter, Sozialverwaltungen, Schulen und Kitas sowie das Gesundheitswesen belasten. Studien zeigen, dass „Ad-hoc“-Kurzformate – also wenig strukturiert und ohne Abschluss und Zertifizierung – keinen messbaren Arbeitsmarkteffekt haben.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) begründet die Begrenzung unter anderem mit finanziellen Herausforderungen und überplanmäßigen Ausgaben.
Quellen
- Integrationskurse bringen Geflüchtete schneller in Jobs – worauf es dabei ankommt – Integrationskurse bringen Geflüchtete schneller in Jobs – worauf es dabei ankommt
- Teurer Stopp für Integrationskurse – https://www.behoerden-spiegel.de/2026/03/17/teurer-stopp-fuer-integrationskurse/
Wahlfreiheit oder ein Schritt in Richtung des „gläsernen Bürgers“?
Es ging in Tagesordnungspunkt 59 um „Bezahldienst Wero auch in Hamburg einführen – Mehr Wahlmöglichkeiten im Digitalen Payment bei Behördengängen mit europäischer Alternative ermöglichen“
Der Vorstoß, Wero als zusätzliche Zahloption bei Behörden einzuführen, wurde als „europäische Alternative“ verkauft. Zahlungen der Bürger im Verwaltungsverfahren sind aber kritisch zu sehen, weil sie Hinweise auf Lebenslagen und behördliche Vorgänge geben. Das Risiko steigt damit, dass Bürgerprofile faktisch über Daten von Zahlungsströmen durchschaubar werden. Der Weg zum „gläsernen Bürger“ wird damit gefördert.
Problematisch ist außerdem die Abhängigkeit von einem engen Bankenkonsortium. Wero ist kein öffentliches europäisches Gemeinschaftsprojekt, sondern ein Produkt einer bankgetragenen Initiative. Der Konzentration im Bankenbereich wird dadurch Vorschub geleistet. Ferner wurde gesagt, dass es sich um eine Vorstufe zum digitalen Euro handele.
Es bleibt die Wahrnehmung, dass Hamburgs Senat und die Mehrzahl der Abgeordneten kritiklos Maßnahmen und Pläne unterstützen, die aus Brüssel kommen.
- Wero/EPI – „Über Wero“ (Bankeninitiative/Produktbeschreibung) – Wero – Alles über Wero: Die mobile Zahlungslösung in Europa
- EZB – Digitaler Euro & Privacy – Digital euro and privacy
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft
Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten
Die nächste Plenarsitzung findet am 9. April 2026 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
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Autor: Peter Scheller

