Ich habe der Verfasserin des Artikel „Corona-Impfgegner: Hansa-Kino sagt Filmvorführung ab“ im Hamburger Abendblatt/Bergedorfer Zeitung am 16. Januar folgende E-Mail geschrieben. Ich lasse die Verfasserin der Artikels bewußt unerwähnt, weil wir es ablehen, Menschen zu diskreditieren, abzuwerten oder zu framen…
Sehr geehrte Frau …,
Sie sind die Verfasserin des Artikels vom 13. Januar 2025 mit dem Titel „Corona-Impfgegner: Hansa-Kino sagt Filmvorführung ab“ im Hamburger Abendblatt. Ich habe in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen bzw. Auskunftsbegehren.
1. Woher haben Sie die in der zweiten Überschrift genannte Information, dass die Vorführung der Partei „zum Stimmenfang“ diene?
2. Bitte teilen Sie mir Ihre Quelle mit, aus der sich ergibt, dass sich die genannten empörten Menschen für die Demokratie engagieren.
3. Bitte legen Sie dar, worauf die Aussage beruht, dass die Empörung groß war und ob es sich um eine für Bergedorf repräsentative Gruppe handelt.
4. Was hat Sie veranlasst, ein nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Arbeitgeber des Filmemachers zu erwähnen?
5. Weshalb haben Sie es für notwendig gehalten zu erwähnen, dass der Filmemacher sich als Kandidat für eine zugelassene Partei hat aufstellen lassen?
6. Ist Ihnen bekannt, was das Wort „Querdenker“ eigentlich bedeutet?
7. Wieso sprechen Sie von „vermeintlichen Impfopfern“ und können Sie sicherstellen, dass die dort genannten Menschen nicht tatsächlich durch die Impfung geschädigt wurden?
8. Ist Ihnen bewusst, dass es sich bei der genannten medizinischen Maßnahme nicht um eine Impfung im medizinischen Sinne, sondern um eine Gentherapie handelt?
9. Sind Sie sich über den Begriff „Verschwörungstheorie“ im Klaren und kennen Sie die Aussage, dass dieser Begriff in der Juristerei einem „begründeten Anfangsverdacht“ gleichkommt?
10. Was hat Sie veranlasst zu erwähnen, dass Dr. Bhakdi ein ehemaliger Bundestagskandidat ist und zu verschweigen, dass er heute kein Parteimitglied mehr ist?
11. Liegt Ihnen die E-Mail mit dem Text „dass ausgerechnet eine alteingesessene Kultureinrichtung … zu überdenken“ vor?
12. Wollen Sie mit dem Zitat von Frau Cornelia Springer-Fouad andeuten, dass es sich bei der Filmvorführung um eine Aktion handelt, die nicht durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt ist?
13. Sind Sie der Überzeugung, dass Ihr Artikel den Grundsätzen des Deutschen Pressekodex – insbesondere einer unabhängigen, wahrhaftigen und ausgewogen Berichterstattung – entspricht?
Für eine baldige Beantwortung dieser Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Scheller
Redakteur für dieBasis Landesverband Hamburg
E-Mail: Peter.Scheller@dieBasis-Hamburg.de
www.dieBasis-Hamburg.de
Wir werden weiter berichten, wenn wir von der Verfasserin eine Antwort erhalten haben.
Autor: Peter Scheller