Epidemische Notlage sofort aufheben! Kinder schützen!

Kai Lüdders, Spitzenkandidat dieBasis Hamburg sendet Aufruf an alle Bundestagsabgeordnete:

Am 28. März 2020 hat der Deutsche Bundestag erstmalig die sogenannte epidemische Notlage von nationaler Tragweite ausgerufen. Damit wurde die Rechtsgrundlage für alle grundrechtseinschränkenden und vor allem kinderverachtenden Maßnahmen geschaffen, die größtenteils – vor allem in Hamburg – bis zum heutigen Tage gelten. Kinder müssen stundenlang Masken tragen, werden pflichtgetestet, bekommen seit 15 Monaten von vielen Seiten zu hören, dass sie eine Gefahr seien und tragen ungeahnte psychische Langzeitfolgen davon. Alle Gerichtsurteile berufen sich grundlegend auf die epidemische Notlage. Sämtliche Exekutiv-Verordnungen auf allen Ebenen begründen sich auf diesen Beschluss des Deutschen Bundestages. Für mich steht zweifelsfrei fest: Eine Notlage liegt keinesfalls (mehr) vor und der Beschluss dient lediglich den Regierenden für ihre Exekutiv-Exzesse, die sie auf dem Rücken der nachfolgenden Generation ausüben. Die Feststellung einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite muss sofort vom Deutschen Bundestag aufgehoben werden, da diese Notlage nicht mehr besteht.

Um zu verstehen, wieso unsere Kinder während des Unterrichts eigentlich noch stundenlang Masken tragen müssen und warum wir alle vielfach nur noch getestet Dinge tun dürfen, sollte man sich nochmal anschauen, wie es zu den Allgemeinverordnungen gekommen ist, die in allen Bundesländern nach fünfzehn Monaten immer noch gelten. Grund dafür ist die Feststellung einer epidemischen Notlage nationaler Tragweite, die den Exekutivorganen erlaubt hatte, an den Parlamenten vorbei Verordnungen zu erlassen, die tief in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreifen. Grundlage der seinerzeit ausgerufenen epidemischen Notlage ist seit November 2020 folgende Legaldefinition: Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt nach § 5 Abs.1 S. 4 InfSchG vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil

  • die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
  • eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

Jeder Bundestagsabgeordnete muss nach der nun geltenden Legaldefinition zu dem Schluss kommen, dass eine solche Feststellung abzulehnen ist. Eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit liegt schlichtweg nicht vor. Diese ist aufgrund der bisher erreichten Impfquote und der durch den Sommer niedrigen Inzidenz auch nicht mehr zu erwarten. Zwar hat die WHO die gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite noch nicht aufgehoben, doch kann dies allein kein Kriterium für eine nationale Ermächtigungsgrundlage sein. Denn es dürfte jedem begreiflich sein, dass es Regionen auf der Welt geben könnte, in denen ein Virus noch wütet, während es andere Regionen aufgrund unzähliger Gegenmaßnahmen in den Griff bekommen haben. Daher hatte der Gesetzgeber seinerzeit auch in der Definition die Ergänzung „und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“ eingefügt. Und spätestens an diesen Worten muss jeder Bundestagsabgeordnete, der darüber zu befinden hat, stolpern: Es fehlt nämlich im Juni 2021 an einer Bedrohung und vielfach auch an der Übertragbarkeit. Ist den von den Regierungen proklamierten Studien Glauben zu schenken, sind die sogenannten vulnerablen Gruppen bereits geimpft, so dass ihnen nichts mehr durch Sars-Cov-2 passieren kann. Die Erhebungen der Todesfälle sowie schweren Krankheitsverläufe zeigen auf, dass bei einer Erkrankung an Covid-19 bei Personen unter 50 keine ernsthafte Bedrohung vorliegt. In Bezug auf die Gefährdung von Kindern  gipfelt die Einschätzung in dem zuletzt vernommenen Zitat eines Professors für Kinderkardiologie, dass „ein Kind eher vom Blitz getroffen wird, als dass es wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation landet.[1]“ Daher bleibt den Bundestagsabgeordneten, soweit sie tatsächlich ausschließlich ihrem Gewissen und nicht Fraktionszwängen oder Lobby-Einflüssen unterliegen, keine andere Bewertung übrig, als die, dass die Ausrufung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite zu beenden ist.

Natürlich ist die Infektionsrate in den Sommermonaten besonders niedrig. Und es ist absehbar, dass ab Oktober auch wieder mehr Menschen erkranken werden.

Die ersten Stimmen, die weitreichende Maßnahmen auch gegen andere Atemwegserkrankungen fordern, weil es ja so gut funktioniert habe, werden jetzt schon laut. Über die Masken müsse man ja gar nicht diskutieren, die könne man ja sogar auch ohne epidemische Notlage gesetzlich verankern[2]. Und es steht zu befürchten, dass sogar noch weitere Maßnahmen hinzukommen könnten. Und dabei steht auch zu befürchten, dass die Folgen für die Kinder und Jugendlichen weiterhin einfach verdrängt und vergessen werden.

Ich vergesse es nicht! Ich vergesse nicht, dass die Kinder mehrfach wöchentlich pflichtgetestet werden, Erwachsene dagegen keine flächendeckende Testpflicht hatten, denn Kinder wehren sich ja nicht. Ich vergesse nicht, dass der nächste reguläre Termin bei einem normalen Hamburger Kinder-Psychologen im April 2022 ist, und man ja von Glück reden könne, da man einen Absage-Termin im Oktober nutzen könne[3]. Ich vergesse nicht, dass Erwachsene vielfach bei der Arbeit keine Masken tragen müssen, während Kinder von übereifrigen Lehrern beim kleinsten Verrutschen gemaßregelt werden. Ich vergesse nicht, dass einst renommierte Philosophen, wie Richard David Precht[4], und mit ihm viele Lehrer und Eltern offenbar das Altpreußische in sich entdeckt haben, und propagieren, dass Kinder das alles schon wegstecken würden, ganz nach dem Motto: Deutsche Kinder weinen nicht. Nein, ich werde es nicht vergessen und dagegen kämpfen, dass Kinder diejenigen sind, die hierzulande von den Regierenden regelrecht gequält werden[5].

Die Ausrufung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite ist die Grundvoraussetzung für die kinderverachtende Maßnahmen-Politik in Deutschland. Daher fordere ich gemeinsam mit der Basis Hamburg alle Bundestagsabgeordneten auf, die epidemische Notlage nicht zu verlängern. Dazu werde ich heute an alle Abgeordneten eine E-Mail verfassen.

wahl@kailuedders.de


[1] Prof. Nikolaus Haas in BILD, 07.06.2021

[2] Johannes Fechner (SPD) in der WELT, 04.06.2021

[3] Aussagen einer Praxis für Kinder-Psychologie und –Psychiatrie im Hamburger Westen.

[4] Precht in „Volle Kanne“ ZDF, 30.04.2021

[5] So auch Franziska Augstein im SPIEGEL, 09.01.2021.