Wohnen – Freiheit – Menschenrecht (Teil 2)

Wir haben ein Mietrecht, das Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter regelt. Störungen in einem Mietverhältnis überlassen Gesetz und Politik den Vertragspartnern, von denen der Mieter ohne Hilfe Dritter der Schwächere ist. Mieter werden genötigt, dem Vermieter nachzugeben, wenn sie sich keinen Rechtsbeistand leisten können. Vereinzelt kommt es sogar zu Drohungen der Vermieter.

Die in den §§ 535 und 538 BGB verankerte Instandhaltungspflicht der Vermieter kann von diesen mehr oder weniger einfach unterlaufen werden, was leider häufig gängige Praxis ist. Im Laufe meiner siebenundzwanzigjährigen Erfahrung bei einem großen Wohnungskonzern und meiner zehnjähriger Tätigkeit als Sachverständiger für Mietervereine weiß ich, wo die Probleme der Mieter liegen.

100 % Miete = 100 % Wohnqualität war mein Slogan und sollte grundsätzlich Basis für ein störungsfreies Mietverhältnis sein. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Kosten der Instandhaltung auf Mieter abgewälzt werden und entsprechende Regelung im Mietvertrag vereinbart werden. Kleinreparaturklauseln, konstruierte Mieterhaftungen und doppelt beschränkte Höchstgrenzen sind Regelungen zu Lasten der Mieter. Es darf nicht sein, dass „Mietrechtexperten“ 8 % der Jahresmiete als Umlage auf den Mietzins für angemessen halten. Das ist eine indirekte Mieteinnahme, die der Erfüllung einer Instandhaltungspflicht widerspricht.

Eine Mieteinnahme ohne Gegenleistung sind auch falsche Angaben der Wohnfläche. Beispielweise werden in Hamburg bei einer „zulässigen“ Abweichung der Wohnfläche einer Wohnung in guter Lage mit rund 100 qm Wohnfläche, durchschnittlich monatlich € 193,- zu hohe Mieten eingenommen. Ein BGH-Urteil wurde revidiert und das spricht für sich. Kein Wohnungsinteressent hat die Möglichkeit, bei der Wohnungsübergabe die korrekte Wohnfläche zu ermitteln.

Gleiches gilt auch für sogenannte, energetische Modernisierungen und Modernisierungen, die den Wohnwert verbessern. Unterlassene und/oder erforderliche Instandhaltungen werden, mietrechtlich geregelt, auf Mieter abgewälzt.

Es ist Aufgabe der Politik, Mieter zu schützen! Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes in Deutschland, das Vertragsstaat ist, umgesetzt wird. Ein „bezahlbarer Wohnraum“ ist ein verbrieftes Menschenrecht und wenn Bürger durch Schwarmintelligenz und echter Mitbestimmung das Problem der Wohnraumnot und Mietpreise selbst in die Hand nehmen, wird die auf Profit ausgerichtete Wohnungspolitik beendet werden.

Für von der Politik verursachte Probleme haben für Mieter eine einfache Lösung. Beteiligt euch aktiv bei dieBASIS durch Mitmachpolitik oder unterstützt unsere Aktivitäten für eine wirklich bürgernahe Politik.

Autor: Helmut Kecskes, Säulenbeauftragter für Freiheit des Landesverbandes Hamburg

4 Kommentare

  1. An Olaf:
    Vom Ansatz bin ich bei Dir, wenn es beim Eigentum um Selbstnutzer geht.
    Bei den Baukosten reden alle von Vorschriften und Auflagen. Ich würde mal bei der Ausschreibung beginnen, um die Kosten zu senken.

  2. Wohneigentum schaffen statt Miete zahlen! Sozialwohnungen könnten nach 25 Jahren abgezahlt und in den Besitz übergehen. Keine Grunderwerbsteuer oder Steuer auf Mieteinnahmen. Wohnen ist ein Grundrecht!

  3. Das Ziel sollte Wohneigentumsförderung sein. Ferner haben wir ein Deutschland eine Mangelverwaltung, was Wohnraum angeht. Hier müssten Anreize für den Bau von mehr Wohnraum geschaffen werden statt weiterer Bauvorschriften und Mieterschutzgesetze. Wohnen ist ein Grundrecht!
    Viele Spanier besitzen ihre Wohnungen und müssen nicht mehr für den Vermieter das Hamsterrad drehen.

  4. Vielen Dank für diese informativen Beiträge, bei dieBasis kann man ja richtig dazulernen! Die einzig wählbare Partei der nächsten Jahre ❤️

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