Pressemitteilung vom 20. April 2021
Keine Gesichtsmasken, keine Mindestabstände, keine Schnelltests mehr für die Schüler/-innen zweier Schulen in Weimar, das ist die Kurzfassung des Beschlusses des Familiengerichts Weimar vom 8. April 2021. Der Hamburger Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland begrüßt dieses Urteil im Sinne der Kinder und fordert die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Sachverständigengutachten auch für Hamburg.
In dem Beschluss vom 8. April 2021 (Az: 9 F 148/28) wurde vom Amtsgericht Weimar (Familiengericht) eine einstweilige Anordnung in einem „Kinderschutzverfahren“ getroffen, die sich auf zwei Kinder aus Weimar und die von ihnen besuchten Schulen bezieht. Untersagt wird es den Schulen, das Tragen von Gesichtsmasken aller Art vorzuschreiben sowie Mindestabstände und Schnelltests anzuordnen. Des Weiteren wird diesen Schulen geboten, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.
Bemerkenswert ist aus Sicht des Hamburger Landesvorstandes der Partei, was der Gerichtsbeschluss grundsätzlich festhält – dass „Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben“, dass es keine medizinische Evidenz zum Abstandhalten außerhalb der medizinischen Versorgung gibt und dass selbst die Übertragung von Sars-CoV-2 durch „Aerosole“ „medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich bewiesen ist“. Darüber hinaus wird die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens festgehalten. Die Maßnahmen schädigen die Kinder, so das Gericht, „physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung“, ohne dass dem ein „Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht“.
DieBasis Hamburg begrüßt diese Urteilsbegründung und hat in einem Offenen Brief Schulsenator Thies Rabe und den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher aufgefordert, die Tatsachenfeststellungen aufgrund der umfangreichen Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und daraus Konsequenzen für die Schulen und Kita-Einrichtungen in Hamburg zu ziehen. Mit der Weimarer Urteilsbegründung sollte es möglich sein, die nicht evidenzbasierten Maßnahmen umgehend zu beenden, um das Wohl der Hamburger Kinder nicht weiter zu gefährden.
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