Ist Schweigen tatsächlich Gold?

Jeder kennt den Spruch „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Für die Verfasserin des Artikels „Corona-Impfgegner: Hansa-Kino sagt Filmvorführung ab“ im Hamburger Abendblatt/Bergedorfer Zeitung am 16. Januar 2025 dürfte dies nicht gelten. Wir haben ihr 13 Fragen gestellt, die bis heute unbeantwortet blieben. Über die Motivation, sachlich begründete Fragen nicht zu beantworten, lässt sich nichts sagen.

Leider haben wir bisher keine Antwort erhalten. Also analysieren wir die verfügbaren Fakten.

Frage 1: Woher haben Sie die in der zweiten Überschrift genannte Information, dass die Vorführung der Partei „zum Stimmenfang“ diene?

Die Formulierung ist offensichtlich polemisch. Die Gewinnung von Stimmen ist unbestreitbares Recht jeder Partei, die nicht verboten ist. Welche Wege eine zugelassene Partei dazu beschreiten, ist ihre freie Wahl. Die Polemik offenbart die undemokratische Haltung der Autorin.

Daneben ist diese Aussage inhaltlich unzutreffend. Die Veranstaltung sollte der Aufklärung dienen. Als Nebenzweck war das Sammeln von Unterstützerunterschriften geplant, die für alle Kleinparteien notwendig sind, um überhaupt an der Bundestagswahl teilnehmen zu können.

Die Verwendung des Begriffs „zum Stimmenfang“ ist also sprachlich unzutreffend. Es wird ferner der Eindruck erweckt, dass dieBasis eine verwerfliche oder zweifelhafte Handlung geplant habe. Das Sammeln von Unterstützerunterschriften ist im Wahlrecht rechtlich vorgesehen, um allen Parteien die Möglichkeit zu geben, am politischen Willensbildungsprozess teilzunehmen.

Die Verfasserin des Artikels hat also sprachlich Unzutreffendes behauptet und das offensichtlich mit der Intention, eine Partei in ein zweifelhaftes Licht zu rücken.

Frage 2: Bitte teilen Sie mir Ihre Quelle mit, aus der sich ergibt, dass sich die genannten empörten Menschen für die Demokratie engagieren.

Empörte Menschen sind kein Beleg für eine Demokratiefeindlichkeit einer Partei. Die Partei dieBasis ist nicht verboten und eine konservative, nachweislich nicht-extreme Partei. Wenn das bei Menschen Empörung auslöst, ist das ihr gutes Recht, aber kein Beleg für eine antidemokratische Einstellung der Partei dieBasis.

Die Verfasserin des Artikels lässt also unbeantwortet, ob die empörten Menschen sich der Demokratie verpflichtet fühlen oder ob es sich beispielsweise um politische Gegner handelt, die der dieBasis schaden wollen.

Frage 3: Bitte legen Sie dar, worauf die Aussage beruht, dass die Empörung groß war und ob es sich um eine für Bergedorf repräsentative Gruppe handelt.

Es bleibt offen, ob es sich bei den „empörten“ Menschen um eine für Bergedorf repräsentative Bevölkerungsgruppe handelt oder welche Intention diese Menschen tatsächlich gehabt haben.

Frage 4: Was hat Sie veranlasst, ein nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Arbeitgeber des Filmemachers zu erwähnen?

Es mag ja sein, dass die Autorin weder den Film noch den Regisseur oder die AfD mag. Dennoch ist das kein Kriterium für eine demokratische Haltung.

Es ist tendenziös und meinungsbeeinflussend, wenn auf nicht abgeschlossene Verfahren gegen einen früheren Arbeitgeber hingewiesen wird. Dies kann nur bedeuten, dass der Filmemacher diskreditiert werden soll.

Frage 5: Weshalb haben Sie es für notwendig gehalten zu erwähnen, dass der Filmemacher sich als Kandidat für eine zugelassene Partei hat aufstellen lassen?

Auch diese Aussage kann nur bedeuten, dass der Filmemacher diskreditiert werden soll.

Frage 6: Ist Ihnen bekannt, was das Wort „Querdenker“ eigentlich bedeutet?

Es ist erstaunlich, welchen Begriffswandel der Begriff „Querdenker“ in den letzten Jahren erfahren hat. Ein ursprünglich positiv besetzter Begriff wurde insbesondere durch die Medien in ihr absolutes Gegenteil verwandelt.

Die Verfasserin des Artikels folgt offensichtlich unreflektiert diesem sprachlichen Begriffswechsel und der damit einhergehenden sprachlichen Verirrung.

Frage 7: Wieso sprechen Sie von „vermeintlichen Impfopfern“ und können Sie sicherstellen, dass die dort genannten Menschen nicht tatsächlich durch die Impfung geschädigt wurden?

Ich nehme an, dass die Verfasserin des Artikels nicht überprüft hat und wahrscheinlich auch nicht hat überprüfen können, ob die im Film vorkommenden Menschen tatsächlich durch die „Corona Schutzimpfung“ geschädigt wurden.

Wenn sie dies nicht wusste und auch nicht wissen konnte, führt die Verwendung des Wortes „vermeintlich“ zur Vermutung, dass es sich möglicherweise gar nicht um Impfgeschädigte handelt. Es wird also indiziert, dass der Film nur fiktive Fälle darstellt oder es sich gar nicht um Impfgeschädigte handelt .

Fraglos gibt es Tausende von Impfopfern, die auch von den Krankenkassen und Amtsärzten anerkannt wurden. Von vermeintlichen Impfopfern zu sprechen, ist daher schlicht Polemik und kein Ausweis für eine demokratische Haltung. Das Gegenteil ist evident.

Sollte es sich bei diesen Menschen jedoch tatsächlich um Impfgeschädigte handeln, muss das Verwenden des Wortes „vermeintlich“ zynisch und menschenverachtend klingen.

Frage 8: Ist Ihnen bewusst, dass es sich bei der genannten medizinischen Maßnahme nicht um eine Impfung im medizinischen Sinne, sondern um eine Gentherapie im Sinne der aktuellen medizinischen Definition handelt?

Die Verfasserin stellt nicht klar, dass es sich bei den Injektionen nicht um Impfungen im hergebrachten und eigentlichen Sinne handelt. mRNA-Injektionen fallen nicht unter den Begriff „Impfung“.

Die mRNA-Stoffe, die gegen COVID-19 neu entwickelt wurden, unterscheiden sich in ihrer Funktionsweise von traditionellen Impfstoffen. Statt abgeschwächter oder abgetöteter Viren zu verwenden, liefern sie genetische Informationen (mRNA), die Körperzellen dazu bringen, ein Protein des Virus zu bilden und darauf eine Immunantwort zu entwickeln.

Die mRNA-Spritze ist nur bedingt zugelassen und ungenügend untersucht. In allen Ländern zeigten sich teilweise fatale Nebenwirkungen. Dies zeigt der Film.

Frage 9: Sind Sie sich über den Begriff „Verschwörungstheorie“ im Klaren und kennen Sie die Aussage, dass dieser Begriff in der Juristerei einem „begründeten Anfangsverdacht“ gleichkommt?

Die Verfasserin verwendet den Begriff „Verschwörungstheorie“ dazu, um kritische Menschen in eine negativ besetzte Ecke zu stellen, ohne diese mit ihren Bedenken zu Wort kommen zu lassen.

Es hilft einer Demokratie nicht, alle von der herrschenden Lehre abweichenden Meinungen als Verschwörungstheorie zu diskreditieren.

Frage 10: Was hat Sie veranlasst zu erwähnen, dass Dr. Bhakdi ein ehemaliger Bundestagskandidat ist und zu verschweigen, dass er heute kein Parteimitglied mehr ist?

Es stellt sich die Frage, welches Ziel die Verfasserin verfolgt, eine Person zu nennen, die kein Parteimitglied mehr ist. Die Vermutung liegt nah, dass sie dadurch dieBasis diskreditieren will. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet, dass viele anderen Passagen des Artikels dazu geeignet erscheinen, diesem Ziel zu dienen.

Die Erwähnung von Prof. Bhakdi enthält eine Falschaussage. Daher bitten wir um eine Richtigstellung gemäß Pressegesetz.

Frage 11: Liegt Ihnen die E-Mail mit dem Text „dass ausgerechnet eine alteingesessene Kultureinrichtung … zu überdenken“ vor?

Es lässt sich nicht überprüfen, ob diese E-Mail überhaupt vorliegt und in welchen Kontext die Aussage getätigt wurde. Es ist bekannt, dass aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen häufig zu einer Fehlinterpretation einer solchen Aussage führen.

Ferner lässt sich nicht prüfen, ob die Aussage von jemandem stammt, der oder die vorsätzlich dieBasis schädigen will.

Frage 12: Wollen Sie mit dem Zitat von Frau Cornelia Springer-Fouad andeuten, dass es sich bei der Filmvorführung um eine Aktion handelt, die nicht durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt ist?

Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz heißt wie folgt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Leitentscheidung Elfes festgestellt, dass jedes menschliche Verhalten grundrechtlichen Schutz genießt.

Die Verfasserin „feiert“ mit ihrem Artikel eine Personengruppe, die den Artikel 5 GG in zweifacher Hinsicht missachtet. Der Filmemacher wird in seinem Recht zur freien Meinungsäußerung behindert und die angemeldeten Besucher des Kinos werden an ihrem Recht zur ungehinderten Unterrichtung gehindert.

Im Ergebnis hat die Verfasserin des Artikels einer Missachtung eines grundlegenden Freiheitsrechts des Grundgesetzes das Wort geredet.

Frage 13: Sind Sie der Überzeugung, dass Ihr Artikel den Grundsätzen des Deutschen Pressekodex – insbesondere einer unabhängigen, wahrhaftigen und ausgewogen Berichterstattung – entspricht?

Der Artikel widerspricht mit seiner eindeutig tendenziösen, einseitigen und diskriminierenden Aufmachung in Stil, Wortwahl und Faktenauswahl allen Grundlagen einer fairen und ausgewogenen Berichterstattung.

Jeder, der den Artikel liest, möge ich sich sein eigenes Bild machen und für sich selbst entscheiden, ob hier Grundsätze einer ethisch einwandfreien Berichterstattung eingehalten wurden.

Autor: Peter Scheller

Quellen:

Der Artikel: https://www.abendblatt.de/hamburg/bergedorf/article408070139/corona-impfgegner-hansa-kino-sagt-filmvorfuehrung-ab.html

Die Fragen: https://diebasis-hamburg.de/2025/01/hansa-kino-sagt-filmvorfuehrung-ab/

Einzelheiten zum Thema Unterstützerunterschriften: https://diebasis-hamburg.de/2024/12/unterstuetzerunterschriften-der-fluch-fuer-kleine-parteien/

Zum Begriff Querdenker: https://diebasis-hamburg.de/2024/10/querdenker-was-bedeutet-das-denn-tatsaechlich/

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: BVerfG 1/16/1957 , 1 BvR 253/56 , BVerfGE 6, 32 = NJW 1957, 297

2 Kommentare

  1. Hallo Peter, danke für die guten Fragen und die noch bessere Antworten. Schade, dass das Abendblatt bzw die vermeintliche Journalistin selbst keine Antworten parat haben. Das offene Gespräch zu verweigern nach vorherigen Angriffen ist auch eine Form der Ausgrenzung. Der offene Diskurs hingegen kann die Demokratie beleben.

  2. Super Artikel sehr sachlich und klarstellend zu einem Artikel gefasst von ein Journalistin die offensichtlich nicht interessiert ist an freie Meinungen. Leider ist die Diskussionskultur ab Boden in Deutschland. Von Toleranz in ein Demokratie kann nicht die Rede sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert