Neues aus der Hamburgischen Bürgerschaft

Plenarsitzung am 22. April 2026

dieBasis hat die siebente Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.

Was auffiel

Senator Andy Grote hat sich verbessert. In der letzten Sitzung hat er mit seinen Redebeitrag von über 17 Minuten die Abgeordneten zugestandene Redezeit um 12 Minuten überschritten. Diesmal überschritt er diese Redezeit nur um 7 Minuten. Gratulation an unseren Innensenator.

Grundsätzlich gelten für Bürgermeister und Senatoren die Redezeiten der Abgeordneten nicht, sondern werden einfach der Gesamtredezeit der Abgeordneten hinzugerechnet. Damit verschiebt sich allerdings der Schwerpunkt der Debatte zugunsten der Regierungskoalition, weil deren Abgeordneten ohnehin die längste Gesamtredezeit haben. Hinzu kommen dann die Redezeiten von Bürgermeister und Senatoren. Der Senat kam diesmal auf insgesamt 28 Minuten Redezeit, weil sich neben Innensenator Grote auch noch Finanzsenator Dressel und die zweite Bürgermeisterin Fegebank zu Wort meldeten.

Olympia-Bewerbung, zum x-ten-Mal

Das erste Thema der Aktuellen Stunde war: „NEIN zu Olympia. Für Hamburg!“

Der Kampf um das Votum im Referendum am 31. Mai ist voll entbrannt. Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen hat die Bürgerschaft in ihrer aktuellen Stunde das Thema der Olympia-Bewerbung. Ein Abgeordneter monierte vollkommen zu Recht, dass die aktuelle Stunde zum zweiten Mal für dasselbe Thema genutzt würde, ohne dass irgendwelche neuen Argumente vorgetragen würden. Es war erstaunlich, dass sich diesmal drei Senatsmitglieder zu Wort meldeten. Das lässt den Verdacht zu, dass der Senat eine ablehnende Entscheidung im Referendum fürchtet.

Ein Abgeordneter sprach von „demokratischen Spielen“. Was das heißen soll, blieb offen. Es ist wahrscheinlich nichts anderes als ein politischer Slogan.

Die bröckelnde Brücke

Es ging in Tagesordnungspunkt 43 um „Hamburg muss unverzüglich Baurecht für die neue Köhlbrandquerung schaffen – die Lebensader des Hafens darf nicht versiegen!“

Spätestens seit 2012 ist die Köhlbrandbrücke als stark belastetes Bauwerk mit begrenzter Restlebensdauer in Politik und Verwaltung ein Thema. Die Website der Hamburg Port Authority (HPA) spricht eine deutliche Sprache. Seit 2012 gibt es ein Lkw-Überholverbot, seit 07.01.2019 gilt zusätzlich ein 50-Meter-Abstandsgebot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Seit dem 01.05.2026 werden genehmigungspflichtige Schwertransporte von über 44 Tonnen umgeleitet und dürfen die Brücke nicht mehr nutzen.

Es wurde in der Debatte vom Planungschaos gesprochen. Es gab ein hin und her: Sanierung der bestehenden Brücke, Ersatz durch einen neuen Tunnel und jetzt ein Brückenneubau. Ein Planfeststellungsstart von 2030, fast 20 Jahre nach Feststellung der bautechnischen Probleme der Brücke wirft die Frage auf, ob der Hamburger Senat die Probleme im Hamburger Hafen nicht im Griff hat oder diese nicht mit Nachdruck verfolgt.

Dass das auch anders geht, zeigte Genua. Nach dem Einsturz der Morandi-Brücke im Jahr 2018 wurde die neue Ponte San Giorgio am 03.08.2020 eingeweiht. Die außergewöhnlich kurze Bauzeit ist natürlich durch die Katastrophenlage und Sonderregelungen im Genehmigungsverfahren nur begrenzt auf Hamburg übertragbar. Aber eine voraussichtliche Planungs- und Bauzeit von über 25 Jahren scheint vollkommen unakzeptabel.

Quellen:

Umleitung für Schwertransporte: Verringerung der Belastung soll Weiterbetrieb der Köhlbrandbrücke sicherstellen – Umleitung für Schwertransporte: Verringerung der Belastung soll Weiterbetrieb der Köhlbrandbrücke sicherstellen

Die wichtigsten Antworten zur Morandi-Brücke-Katastrophe – Prozessbeginn in Genua – Die wichtigsten Antworten zur Morandi-Brücke-Katastrophe – News – SRF

Pflichtmitgliedschaft in der IHK

In Tagesordnungspunkt 51 ginge es um „Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern“

Mitglied der örtlich Hamburger IHK ist grundsätzlich, wer gewerbesteuerpflichtig ist und in Hamburg eine Betriebsstätte, gewerbliche Niederlassung oder Verkaufsstelle unterhält. Bei einer IHK handelt sich nicht um eine staatliche Behörde, aber eine Organisationsform, die gesetzlich geregelt ist. Das IHK-Gesetz (IHKG) regelt die Aufgaben, Finanzierung, Mitgliedschaft und rechtlichen Rahmenbedingungen der Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

Bei dem IHKG handelt es sich um ein Bundesgesetz. Eine Abschaffung der IHK-Pflichtmitgliedschaft erfordert daher eine Änderung des Bundesrechts. Ein entsprechendes Änderungsgesetz müsste vom Bundestag beschlossen werden und der Bundesrat wäre im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Hamburg könnte eine solche Änderung nicht selbst beschließen, sondern allenfalls politisch darauf hinwirken, insbesondere über eine Bundesratsinitiative. Damit stellt sich die Frage, ob dieser Tagesordnungspunkt nur ein politisches Scheingefecht darstellte.

Die Pflichtmitgliedschaft und Pflichtfinanzierung durch die Mitglieder verlangten hohe Neutralität, Transparenz, eine gesetzliche Aufgabenwahrnehmung und echte Repräsentativität. Gerade der letzte Punkt war ein Argument für die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft. Es wurde behauptet, die IHK würde hauptsächlich die Interessen der Industrie und der Großunternehmen wahrnehmen.

Die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft würde eine Neuordnung öffentlicher Aufgaben erfordern. Berufsbildung, Prüfungen, Bescheinigungen, Standortstellungnahmen und wirtschaftliche Selbstverwaltung müssten anders finanziert und organisiert werden. Vorgetragen wurde, dass gerade Hamburg als Hafen-, Außenwirtschafts- und Handelsstandort ein besonderes Interesse an einer funktionsfähigen wirtschaftlichen Selbstverwaltung habe.

Interessant ist auch die Vergütungsstruktur der Spitzenpositionen in der IHK. Der Hauptgeschäftsführer Dr. Malte Heyne hat im Jahr 2023 Gesamtbezüge von 340.000 Euro und im Jahr 2024 solche von 355.000 erhalten. Es wurde von der einbringenden Fraktion behauptet, dass diese Gehaltshöhe unangemessen sei, wenn man bedenkt, dass diese überwiegend aus den Beiträgen der kleinen und mittleren Betriebe finanziert wird.

Damit Menschen sich eine Vorstellung von der Höhe der Beiträge des IHK Hamburg machen können, sei die im Jahresabschluss ausgewiesene Zahl genannt: 53.412.788,73 Euro. Und ein flüchtiger Blick in die Bilanz offenbart, dass es sich bei der IHK Hamburg um ein wirtschaftlich sehr gesundes „Unternehmen“ handelt.

Quellen

Jahresabschluss 2023 der IHK Hamburg – https://www.handelskammer-hamburg.de/blueprint/servlet/resource/blob/6809054/6b2792a3bfea7c950e3675f1af9ab512/hk-jahresabschluss-2023-data.pdf

Jahresabschluss 2024 der IHK Hamburg – https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6697730/02f3483266c604c2bed67863ae38cb66/hk-2024-jahresabschluss-data.pdf

Freigang als Regel

Es ging in Tagesordnungspunkt 53 um „Gesetz zur Neuordnung des offenen Vollzugs in Hamburg (Hamburgisches Strafvollzugssicherheitsgesetz – HmbStVollzSiG)“

Es ging im wesentlich darum, ob ein offener oder geschlossener Strafvollzug der Regelfall ist. Der antragstellenden Fraktion war es wichtig, den geschlossenen Vollzug als Regelfall einzuführen. Begründet wurde dies mit der Zahl von nicht in den Strafvollzug zurückkehrenden Straftäter.

Man hatte das Gefühl, dass es sich hier wieder um ein „Scheingefecht“ handelte. Die fünf Redebeiträge teilten sich genau zwei Abgeordneten und die Besetzung des Plenarsaals war während der Debatte auch sehr überschaubar. Einzig der Vorwurf war nachvollziehbar, dass der offene Vollzug nur deshalb in Hamburg des Standardfall sei, weil die Strafvollzugsanstalten überfüllt seien und deshalb gar keine andere Wahl bestehe. Über die angespannte Belegungslage in Hamburger Gefängnisses haben wir bereits berichtet.

Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft

Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft)

Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten – Landesverband Hamburg | dieBasis

Die nächste Plenarsitzung findet am 6. Mai 2026 statt.

dieBasis wird erneut vor Ort berichten.

Bleiben Sie informiert und besuchen Sie unsere Website für weitere Analysen zur Hamburger Landespolitik.

Autor: Peter Scheller

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