Plenarsitzung am 20. Mai 2026

dieBasis hat die neunte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
Bei vielen Debatten wurde deutlich, dass die Eingriffsrechte des Staates immer weiter ausgedehnt werden sollen. Ob es dabei um Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften, Eltern von Kindern im Vorschulalter oder den Heizungseinbau ging, spielte keine Rolle. Es sollen Bürgern immer weitere Verpflichtungen auferlegt werden. Natürlich soll das Nichtbefolgen gesetzlicher Regelungen mit Sanktionen belegt werden. Der mündige Bürger scheint in den Köpfen unserer Parlamentarier nur noch eine wage Phantasiegestalt im Nebel politischer Überheblichkeit zu sein.
Absage der Klimaapokalypse
Das Thema der Aktuellen Stunde war: „Forscher sagen Klimaapokalypse ab – Hamburg braucht jetzt die 180-Grad-Wende in der Klimapolitik“
Wie so häufig, tauchten wieder Schlagworte wie „Klimahysteriker“ und „Klimaleugner“ auf. Wenn auf solchem Niveau debattiert wird, haben diese Debatten vielleicht einen gewissen Unterhaltungswert. Ein Erkenntnisgewinn für den zuhörenden Bürger stellt sich nicht ein. Deshalb wollen wir etwas Licht ins Dunkel bringen.
Anlass ist die wissenschaftliche Neubewertung des extremen Klimaszenarios RCP8.5, das in Medien und Politik über Jahre als eine realistische Zukunftsprognose behandelt wurde. Es stellt sich sofort die Frage, weshalb Politik und Medien anderthalb Jahrzehnte mit einem Worst-Case-Szenarion argumentiert haben, von dem heute wissenschaftlich gesagt wird, es sei unrealistisch. Die Politik muss erklären, warum sie jahrelang mit Maximalszenarien, moralischem Druck und immer neuen Eingriffen gearbeitet hat.
RCP 8.5 (Representative Concentration Pathway) beschreibt einen sehr hohen Emissionspfad mit einem Strahlungsantrieb von 8,5 Watt pro Quadratmeter bis 2100. Das Szenario beruhte auf Annahmen wie einer stark wachsender Weltbevölkerung, einem schwachem Einkommenswachstum, einem langsamen technischen Fortschritt, einer hohen Energienachfrage und einer fehlenden Klimapolitik. Es war das Szenario mit den höchsten Treibhausgasemissionen unter den damaligen RCP-Pfaden.
In der neuen CMIP7-Szenariengeneration wird dieser sehr hohe Pfad nicht mehr als plausibler Referenzfall behandelt. Die Autoren nennen ausdrücklich die gesunkenen Kosten erneuerbarer Energien, vorhandene Klimapolitik und reale Emissionstrends als Gründe dafür, dass Emissionsniveaus wie SSP5-8.5 beziehungsweise RCP8.5 am oberen Rand heute als implausibel gelten.
Das ist kein Beweis dafür, dass Klimawandel nicht existiert. Aber es ist ein Beweis dafür, dass apokalyptische Schreckensszenarien auf Basis eines Extrempfads politisch unverantwortlich waren und sind. Wer Bürgern mit Katastrophenszenarien tiefgreifende Eingriffe in Wohnen, Mobilität, Eigentum und Wirtschaft zugemutet hat, muss sich die Frage stellen lassen: War das nur dazu da, den Kontrollstaat weiter auszubauen?
Der Begriff Klimaneutralität wird politisch oft so verwendet, als bedeute er „keine Emissionen mehr“. Tatsächlich bedeutet er in der Regel Netto-null. Es können also weiterhin Emissionen entstehen, solange sie rechnerisch durch Senken, Zertifikate oder technische Entnahmen ausgeglichen werden. Senken sind die natürlichen Bereiche wie Wälder, Moore und Wasserflächen, die CO2 absorbieren. Technische Entnahmen sind Entnahmen aus der Atmosphäre oder aus biogenen Quellen, die möglichst langfristig gespeichert werden. Die EU beschreibt Klimaneutralität bis 2050 ausdrücklich als Netto-null-Treibhausgasemissionen.
Solche Ziele wirken präzise, sind aber bilanziell hoch anspruchsvoll und politisch anfällig für Schönrechnerei. Hamburgs CO₂-Bilanz orientiert sich an der sogenannten Verursacherbilanz und erfasst Energie bedingte CO₂-Emissionen aus dem eigenen Endenergieverbrauch. Importierte Waren, globale Lieferketten, Konsumverlagerungen oder internationale Flugreisen werden dadurch bestenfalls unvollständig als Hamburger Klimawirkung erfasst. Das Thema des „Exports von Umweltsünden“ wird auch hier sichtbar.
Eine ehrliche Klimapolitik müsste zuerst offenlegen, was tatsächlich gemessen wird und was nicht. Sonst wird „klimaneutral“ zum politischen Etikett und keiner überprüfbaren Realität.
Der Weltklimarat IPCC stellt fest, dass der menschliche Einfluss Atmosphäre, Ozean und Land erwärmt hat. Zugleich zeigt der IPCC selbst, dass das Klimasystem nicht monokausal funktioniert. Neben CO₂ spielen auch Methan, Lachgas, fluorierte Gase, Aerosole, Ozonvorläufer, Landnutzung, Albedo-Effekte, Ozeane, Wolken, natürliche Variabilität und Rückkopplungen eine Rolle.
CO₂ ist wegen seiner langen atmosphärischen Wirkung ein zentraler Faktor. Aber kommunale Politik, die fast alles auf CO₂-Reduktionszahlen verengt, greift zu kurz. Sie riskiert soziale Härten, wirtschaftliche Schäden, steigende Energiepreise, Versorgungsunsicherheit sowie globale wirtschaftliche Verlagerungseffekte.
Eine verantwortliche Klimapolitik müsste daher fragen:
- Was bringt eine Maßnahme tatsächlich?
- Was kostet sie Bürger, Mieter, Hauseigentümer und Betriebe?
- Welche Alternativen gibt es?
- Wie viel globaler Klimanutzen entsteht wirklich?
- Und wer trägt die sozialen Folgen?
Ohne diese Fragen wird Klimapolitik zur Gesinnungspolitik.
Besonders unglaubwürdig wird die Klimarhetorik dort, wo der Senat gleichzeitig eine Olympiabewerbung vorantreibt. Den Bürgern wird erklärt, jede Heizung, jede Autofahrt, jedes Gebäude und jede private Entscheidung müsse sich dem Ziel der Klimaneutralität unterordnen. Gleichzeitig wird ein globales Megaevent mit internationaler Anreise, Sicherheitslogistik, temporären Anlagen, Bauprojekten, Medienbetrieb und Massentourismus als „nachhaltig“ verkauft.
Der Hamburger Senat wirbt damit, dass 76 Prozent der Wettkampfstätten bestünden und der Rest temporär errichtet oder nachgenutzt werden solle. Außerdem verweist er auf kurze Wege, ÖPNV-Ausbau und ein „Olympisches Band“ aus Grünflächen.
Doch selbst die vergleichsweise klimabewusst organisierten Spiele von Paris 2024 verursachten nach einer ex-post-Bewertung des französischen Umweltministeriums rund 2,085 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Rund 65 Prozent entfielen auf Reisen und Unterkünfte; weitere Emissionen entstanden durch Infrastruktur, temporäre Anlagen, Logistik, Catering und Technik.
Für Bürger und Mittelstand geht „Klimamoral“ mit steigenden Kosten und immer neuen politischen Vorgaben einher. Für politische Prestigeprojekte werden dieselben Maßstäbe plötzlich beiseite gewischt. Wer Klimaneutralität 2040 ernst meint, darf Olympia nicht mit Werbefloskeln prüfen, sondern muss vorab einen verbindlichen CO₂-Deckel, vollständige Bilanzierung einschließlich internationaler Anreise, unabhängige Prüfung und echte Bürgerentscheidung verlangen.
Hamburg braucht keine Politik der Angst. Hamburg braucht:
- transparente Klimabilanzen statt Rechentricks,
- Technologieoffenheit statt Verbotsdenken,
- Anpassung und Resilienz statt Symbolpolitik,
- soziale Verhältnismäßigkeit statt moralischem Druck,
- und dieselben Maßstäbe für Bürger wie für Senatsprojekte.
Wenn Klimapolitik glaubwürdig sein soll, muss sie ehrlich, überprüfbar und demokratisch kontrollierbar sein. Eine Politik, die seine Bürger streng reglementiert, aber Olympia als klimafreundliches Prestigeprojekt verkauft, hat keine Glaubwürdigkeit.
Quellen
Keywan Riahi et al.: „RCP 8.5 – A scenario of comparatively high greenhouse gas emissions“, Climatic Change, 2011 – RCP 8.5—A scenario of comparatively high greenhouse gas emissions | Climatic Change | Springer Nature Link
Detlef van Vuuren et al.: „The Scenario Model Intercomparison Project for CMIP7“, Geoscientific Model Development, 2026 – GMD – The Scenario Model Intercomparison Project for CMIP7 (ScenarioMIP-CMIP7)
Europäische Kommission: European Climate Law – European Climate Law – Climate Action – European Commission
Hamburg.de: CO₂-Emissionen in Hamburg – https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/klima/klimaschutz-klimaplan/co2-bilanz-hh-2024-169240
International Energy Agency: Global Energy Review 2025 – CO₂ Emissions – https://www.iea.org/reports/global-energy-review-2025/co2-emissions?utm_source=chatgpt.com
IPCC AR6 Working Group I: Summary for Policymakers – IPCC AR6 Working Group 1: Summary for Policymakers
Commissariat général au développement durable / Ministère de la Transition écologique: Paris 2024 – bilan carbone – Jeux Olympiques de Paris~2024~: un bilan carbone plus sobre que les éditions précédentes – notre-environnement
Olympiabewerbung und kein Ende
Es ging in Tagesordnungspunkt 13 um „Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg: Starke Behauptungen, schwache Beweise und viele Probleme des Senats“
Langsam wird es dem Beobachter der Hamburgischen Bürgerschaft wirklich langweilig. Zum wiederholten Mal wurden die bereits mehrmals gehörten Argumente – oder sollte man sie nicht eher Plattitüden nennen – ausgetauscht. Dass es viele Abgeordnete auch nicht mehr interessierte, was der Beobachter auch verstehen kann, ließ sich daran ermessen, dass außer den Abgeordneten der opponierenden Fraktionen kaum noch ein anderer Abgeordneter im Plenarsaal anwesend war. Es war wieder einmal ein beredtes Zeichen dafür, dass viele Debattenbeiträge nur Werbereden der einzelnen Fraktionen darstellen.
Aufblähung des Staates
Es ging in Tagesordnungspunkt 46 um „Gesetz zur Beschränkung der Größe des Senats sowie der Zahl der Senatssyndici (Staatsräte).“
In der unmittelbare Nachkriegsordnung (1946) bestand der Senat zunächst aus dem Bürgermeister, dem zweiten Bürgermeister und zwölf weiteren Senatoren. Die Senatssyndici (Staatsräte) sollten sechs nicht überschreiten. Momentan hat Hamburg elf Senatorinnen bzw. Senatoren plus den Ersten Bürgermeister.
Bei den Staatsrätinnen bzw. Staatsräten liegt Hamburg aktuell bei siebzehn. Staatsräte gehören nicht zum Senat, also zur Hamburger Regierung, nehmen aber als politische Spitzenbeamte an den Senatssitzungen teil und unterstützen und vertreten die Senatoren. Die Tendenz ist eindeutige. Während die Senatsgröße im Vergleich zu 1946 eher reduziert und seit langem gedeckelt ist, ist bei den Staatsräten ein kontinuierlicher Zuwachs seit 1991 festzustellen.
Die antragstellende Fraktion wies darauf hin, dass die Schweiz mit sieben Bundesräten, sieben Departemente (Ministerien) und einer Bundeskanzlei auskommt. Dabei habe die Schweiz über 9 Millionen Einwohner, während Hamburg nur ca. 1,9 Millionen Einwohner habe. Erstaunlich ist, dass den anderen Rednern keine plausible Gegenrede eingefallen ist. Die Schweiz ist stark föderal organisiert und Kantone und Kommunen haben weitgehende organisatorische Aufgaben. Hamburg als Stadtstaat sei gleichzeitig Land und Kommune was möglicherweise mehr Ressort- und Steuerungsbedarf erzeugt, auch wenn die reine Einwohnerzahl niedriger ist.
Vorgetragen wurde, dass die Volksrepublik Kongo über 54 Ministerien verfüge. In vielen Staaten dienen sehr große Kabinette der Koalitions- und Patronagepflege. Die Postenvergabe dient als Mittel zur Stabilisierung von Macht und Allianzen. Das ist empirisch als Mechanismus gut beschrieben. Es wurde aus der Debatte nicht ersichtlich, weshalb es heute immer mehr Staatsräte gibt. Denkbar ist natürlich, dass wachsende Anforderungen an die politische Steuerung einer Millionenstadt erhöhte administrative Anforderungen stellt. So gibt es beispielsweise in großen Ressorts wie der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration oder Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung zwei Staatsräte.
Allerdings kann eine immer weitere Zunahme von Spitzenpositionen auch als erhöhte Zuweisung gut bezahlter Beamtenpositionen gedeutet werden; insbesondere, wenn sie kontinuierlich ansteigt. Interessant ist auch der Vergleich mit anderen Städten vergleichbarer Größe und vergleichbarem Zuschnitts.
| Stadt | Anzahl der Regierungs-mitglieder | Bezeichnung |
|---|---|---|
| Helsinki | 5 | Bürgermeister + 4 Deputy Mayors |
| Kopenhagen | 7 | Borgmestre (Overborgmester + 6 Fachborgmestre) |
| Oslo | 8 | „Byrådet“ (Stadtregierung) |
| Zürich | 9 | Stadtrat (Stadtregierung) |
Ein weiterer Aspekt könnte folgender sein. Mehr Ressorts bedeuten mehr Schnittstellen, mehr Abstimmungsbedarf und das Risiko von Doppelzuständigkeiten. Für sehr große Kabinette gibt es sogar Hinweise, dass Kabinettsgröße ab einer bestimmten Größenordnung die Entscheidungs- und Regierungsfähigkeit verschlechtern kann.
Vollkommen am Thema vorbei waren Äußerungen wie beispielsweise Folgende: „Wir stehen für …. Antifaschismus.“
Quellen
Schweiz – Bundesrat mit 7 Mitglieder: https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/mitglieder-des-bundesrates.html
Schweiz – 7 Departemente + Bundeskanzlei: Organisation der Bundesverwaltung | Stellenportal Bund
DR Kongo – Kabinett 54 Minister (Reuters, 29.05.2024): https://www.reuters.com/world/africa/dr-congo-names-new-government-after-months-delay-2024-05-29/
Patronage/Kabinettsgröße in Afrika: https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0010414009332126
Cornell University, To how many politicians should government be left? – [0804.2202] To how many politicians should government be left?
FinanzServiceAgentur
Es ging in Tagesordnungspunkt 23 um „Bericht des Ausschusses für öffentliche Unternehmen zum Thema „FinanzServiceAgentur“ – Selbstbefassungsangelegenheit –“
Die Freie und Hansestadt Hamburg FinanzServiceAgentur (FSA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2025 gegründet wurde und die Finanzierungskompetenz für Kernhaushalt und städtische Beteiligungen bündeln soll. Zu ihren Kernaufgaben gehört unter anderen, im Namen der Stadt Kredite aufzunehmen, Liquiditäts- und Schuldenmanagement zu betreiben und die städtische Finanzierungsstrategie umzusetzen. Ferner kann sie Beratung und Vermittlung für Beteiligungen leisten und Kredite an 100%-Tochtergesellschaften vergeben.
Hamburg berichtet, dass die FSA im ersten Geschäftsjahr 769 Mio. € Kredite an Alleinbeteiligungen vergeben habe und über die Laufzeiten der Kredite eine Verbesserung des Zinsergebnisses von über 70 Mio. € (brutto) erzielen werde.
Ein Kritikpunkt war, dass große Kredite ohne Bankenaufsicht vergeben werden. In der Errichtungsdrucksache wird ausdrücklich erläutert, dass für das Geschäftsmodell der FSA keine Erlaubnis der Bankenaufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich sei, weil die FSA ihre grundsätzlich erlaubnispflichtigen Dienstleistungen ausschließlich innerhalb des Konzerns für von Hamburg beherrschte Beteiligungen erbringt („Konzernprivileg“). Zudem heißt es, eine Erklärung der Deutschen Bundesbank liege dazu vor und die operative Ausgestaltung solle verhindern, dass Geschäfte entstehen, die eine KWG-Erlaubnispflicht auslösen. Leistungen für Minderheitsbeteiligungen würden grundsätzlich eine Erlaubnis der Bankenaufsicht erfordern und sollen deshalb nicht angeboten werden.
Die FSA ist als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Vorstand und Aufsichtsrat organisiert, steht unter Rechtsaufsicht der Finanzbehörde, und der Aufsichtsrat kann auch Sachverständige beauftragen. Außerdem kann der Rechnungshof im Rahmen der Finanzkontrolle prüfen. Feststellungen des Rechnungshofes sind für den Senat allerdings nicht bindend. Eine bankaufsichtsrechtliche Aufsicht bringt dagegen auch standardisierte Risikoregeln und eine externe und verbindliche Prüfungskompetenz.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass öffentliche Unternehmen immer Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragen müssen, um festzustellen, dass EU-Beihilferecht nicht verletzt wird. Die Vergütungskonditionen für wirtschaftliche Tätigkeiten müssen unter Zugrundelegung eines Market-Economy-Operator-Tests (MEOT) gestaltet werden und dafür soll jährlich ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Folgejahr eingeholt werden. Das erzeugt natürlich laufend Kosten, die auch nicht unerheblich sein dürften.
Quellen
FSA „Über uns“: https://fsa.hamburg.de/ueber-uns-1042292
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft
Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten – Landesverband Hamburg | dieBasis
Die nächste Plenarsitzung findet am 3. Juni 2026 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
Bleiben Sie informiert – besuchen Sie unsere Website für weitere Analysen zur Hamburger Landespolitik.
Autor: Peter Scheller

