Wenn die Politik nach verlorenen Abstimmungen die Spielregeln ändern will

Hamburg nennt sich gern eine weltoffene, demokratische und bürgernahe Stadt. Doch wenn Bürger tatsächlich von ihren Rechten Gebrauch machen, wird es für die herrschende politischen Eliten offenbar unbequem. Genau diesen Eindruck hinterlässt die aktuelle Debatte um das Hamburger Volksabstimmungsrecht.
SPD, Grüne und CDU wollen die Bestimmungen über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide ändern. Formal handelt es sich um eine Initiative aus der Bürgerschaft. Politisch geht die Initiative vom Senat der Freien und Hansestadt aus. Bürgermeister Peter Tschentscher hatte bereits nach dem erfolgreichen Hamburger Zukunftsentscheid öffentlich beklagt, dass er sich vor einem Volksentscheid nicht so deutlich gegen eine Initiative positionieren konnte, wie er es offenbar gerne getan hätte. Nach seiner Auffassung sei das Neutralitätsgebot ein Problem. Das Sachlichkeitsgebot solle bleiben, aber der Senat müsse klarer Stellung nehmen dürfen.
Für dieBasis Hamburg ist diese Stoßrichtung falsch. Direkte Demokratie ist kein Gnadenrecht der Regierenden. Sie ist ein Korrektiv, wenn Parlamente und Regierungen an den Bürgern vorbeiregieren. Gerade in Hamburg ist diese Kontrolle dringend nötig.
Was SPD, Grüne und CDU planen
Nach Medienberichten geht es bei der geplanten Reform im Kern um drei Punkte. Das Äußerungsrecht von Senatsmitgliedern bei Volksentscheiden soll ausgeweitet bzw. klar formuliert werden. Initiativen sollen zur Offenlegung ihrer Einnahmen verpflichtet werden. Zudem sollen bestimmte Spenden untersagt oder eingeschränkt werden, insbesondere Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sowie Zuwendungen von Parteien, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentlichen Unternehmen und Berufsverbänden. Auf Antrag der CDU wird außerdem über unterschiedliche Zustimmungsquoren diskutiert. Insbesondere steht eine Erhöhung des Quorums bei Abstimmungen außerhalb von Wahlterminen im Raum.
Die Befürworter nennen das Transparenz und Fairness. Doch die entscheidende Frage ist, ob hier wirklich Transparenz geschaffen wird oder werden Bürgerinitiativen organisatorisch und finanziell geschwächt?
Natürlich muss klar sein, wer Volksinitiativen finanziert. Niemand will verdeckte Einflussnahme. Aber Transparenz darf nicht als Vorwand benutzt werden, um ehrenamtliche Initiativen mit Bürokratie zu überziehen, während Senat, Behörden, Regierungsfraktionen und ihnen nahestehende Strukturen über Apparate, Pressestellen, öffentliche Mittel und mediale Aufmerksamkeit verfügen.
Genau hier liegt das Ungleichgewicht. Wenn der Senat mit Steuergeld gegen eine Volksinitiative mobilisieren darf, während Initiativen gleichzeitig beim Sammeln von Spenden eingeschränkt werden, entsteht keine faire Debatte. Kein offener Diskurs, sondern eine Konfrontation zwischen Bürgern und Staatsapparat.
Der Staat darf nicht Schiedsrichter und Mitspieler zugleich sein
Die beiden aktuellen Volksinitiativen „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ und „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ greifen genau diesen Punkt auf. In den Aufrufen wird kritisiert, dass der Senat künftig mit öffentlichen Mitteln gegen Volksinitiativen Stimmung machen könnte, während Initiativen selbst bei der Finanzierung eingeschränkt würden.
Ein Blick in die Welt zeigt, dass der Staat bei Volksabstimmungen nicht beliebig als Kampagnenakteur auftreten darf. In anderen Rechtsordnungen wurde bereits ausdrücklich betont, dass Regierungen öffentliche Mittel nicht für die einseitige Unterstützung einer bestimmten Abstimmungsposition einsetzen dürfen. So hat etwa der Supreme Court of California in der Entscheidung Stanson v. Mott, 17 Cal. 3d 206, Supreme Court of California, 22. Juni 1976 und der Supreme Court of Ireland in McKenna v. An Taoiseach (No. 2) klargestellt, dass staatliche Neutralität und faire Wettbewerbsbedingungen zentrale Voraussetzungen demokratischer Abstimmungen sind. Staatliche Stellen dürften nicht mit öffentlichen Geldern einseitig Partei ergreifen.
Genau daran muss sich auch der Hamburgische Senat messen lassen. Er darf informieren, aber nicht mit Steuergeld gegen Bürgerinitiativen Kampagnen durchführen. Eine der Initiativen fordert deshalb faire Spielregeln, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Chancengleichheit und staatliche Sachlichkeit. Die andere will ein allgemeines Vetorecht nach Schweizer Vorbild ausbauen.
Demokratie bedeutet nicht nur, alle vier oder fünf Jahre ein Kreuz zu machen und danach zuzusehen, wie Berufspolitik und Verwaltung ihre eigenen Prioritäten setzen. Demokratie bedeutet Kontrolle. Demokratie bedeutet Eingriffsmöglichkeit. Demokratie bedeutet, dass Bürger auch zwischen den Wahlen Nein sagen können.
Die Hamburgische Bürgerschaft beschreibt die Volksgesetzgebung selbst als ein Verfahren, mit dem Wahlberechtigte Gesetze ändern, bestehende Gesetze aufheben oder neue Gesetzentwürfe einbringen können. Ein erfolgreicher Volksentscheid ist für die Politik bindend. Genau diese Bindungswirkung macht Volksentscheide wertvoll. Und genau deshalb sind sie für Regierungen unbequem.
Nach zwei politischen Niederlagen wird an den Regeln gedreht
Der Zeitpunkt der Reformpläne ist auffällig. Im Oktober 2025 war der Hamburger Zukunftsentscheid erfolgreich. Die Initiative erreichte 304.063 Ja-Stimmen, 53,2 Prozent der gültigen Stimmen und überschritt das erforderliche Zustimmungsquorum. Im Mai 2026 folgte das Olympia-Referendum. Auch hier entschied die Bevölkerung gegen die politische Linie von Senat, Regierungskoalition, CDU und Teilen der Wirtschaft. Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 358.861 Hamburger gegen die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele, 292.705 dafür. Das entsprach 55,1 Prozent Nein-Stimmen.
Natürlich kann man nicht beweisen, dass die Reform allein eine Reaktion auf diese Niederlagen ist. Aber politisch drängt sich der Verdacht auf. Kaum verliert die herrschende politische Elite zwei wichtige Abstimmungen in kurzer Folge, werden die Spielregeln der direkten Demokratie geändert. Wer nach verlorenen Volksentscheiden zuerst über strengere Quoren, stärkere Senatsrechte und neue Hürden für Initiativen spricht, darf sich über Misstrauen nicht wundern.
Besonders problematisch ist die Erhöhung von Quoren. Schon heute ist direkte Demokratie in Hamburg kein einfacher Weg. Initiativen müssen Unterstützer finden, Unterschriften sammeln, Fristen einhalten, juristische Anforderungen erfüllen und gegen die Deutungshoheit etablierter Akteure bestehen. Wer dann zusätzlich die Erfolgshürden erhöht, stärkt nicht die Demokratie. Er schützt die Macht derjenigen, die ohnehin regieren.
Eine Verfassungsänderung ist kein einfacher Koalitionsbeschluss
Eine Änderung zentraler Abstimmungsquoren betrifft nicht nur ein einfaches Gesetz, sondern die Hamburgische Verfassung. Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung regelt die Volksgesetzgebung. Für Volksentscheide außerhalb von Bürgerschafts- oder Bundestagswahlen sieht die Verfassung derzeit vor, dass die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmen müssen.
Soll dieses Quorum etwa von 20 auf 25 Prozent angehoben werden, reicht für diese Änderung eine einfache Gesetzesänderung nicht. Es muss die Verfassung geändert werden. Artikel 51 der Hamburgischen Verfassung verlangt dafür zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft mit mindestens 13 Tagen Abstand. Beide Beschlüsse müssen bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten gefasst werden.
Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat zusammen 70 Sitze: 45 Sitze der SPD und 25 Sitze der Grünen. Die CDU hat 26 Sitze. Bei voller Besetzung der Bürgerschaft reichen die Stimmen der Regierungskoalition allein für eine Verfassungsänderung nicht aus. Dafür braucht sie die CDU oder jedenfalls einen erheblichen Teil der Opposition.
Das macht die Rolle der CDU besonders interessant. Sie tritt in Hamburg als Opposition auf, arbeitet aber bei dieser Frage mit SPD und Grünen zusammen. Wer als Oppositionspartei die direkte Demokratie schwächt, schwächt nicht den Senat, sondern die Bürger. Eine Opposition, die Bürgerrechte gegen die Regierung verteidigen sollte, darf sich nicht zum Mehrheitsbeschaffer für strengere Volksentscheid-Regeln machen.
Warum Hamburg mehr Kontrolle braucht
Gerade die Hamburger Politik zeigt immer wieder, weshalb Bürgerkontrolle notwendig ist. Budget für Großprojekte werden praktisch nie eingehalten und geplante Kosten vervielfachen sich. Prestigeprojekte werden politisch durchgedrückt, es sei denn, Bürgerentscheide verhindern dies. Probleme bei Wohnen, Verkehr, Infrastruktur, Bildung, öffentlicher Sicherheit und Verwaltung sind seit Jahren ungelöst. Gleichzeitig erleben Bürger in der Bürgerschaft häufig vorentschiedene Debatten, Fraktionsdisziplin und Blockabstimmungen.
dieBasis Hamburg beobachtet die Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft seit längerer Zeit und dokumentiert regelmäßig, welche Vorlagen, Abläufe und Debatten aus Sicht kritischer Bürger besonders auffallen. In einem Jahresrückblick wurde etwa beschrieben, dass Anträge der Regierungskoalition regelmäßig durchgingen, Oppositionsanträge regelmäßig abgelehnt wurden und viele Debatten wie politische Scheingefechte wirkten.
Genau in dieser politischen Kultur braucht es direkte Demokratie. Nicht als Dekoration, nicht als PR-Instrument, sondern als echte Korrekturinstanz. Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass wesentliche Probleme nicht gelöst, aber Milliarden für Prestigeprojekte, Planungsfehler oder politische Lieblingsprojekte von Politikern ausgegeben werden, dann muss der Souverän eingreifen können.
Transparenz versus Machtverschiebung
Es wäre falsch, jede Reform der Volksgesetzgebung pauschal abzulehnen. Transparenz über Finanzierung ist sinnvoll. Rechenschaftspflichten sind legitim. Auch Initiativen müssen offenlegen, wer sie unterstützt. Aber Reformen müssen die direkte Demokratie stärken und diese nicht schwächen.
Aus Sicht des Landesverbandes Hamburg der dieBasis müsste eine faire Reform daher in die andere Richtung gehen: niedrigere Hürden, längere und praktikable Sammelfristen, bessere Information der Bürger, ausgewogene Darstellung von Pro- und Kontra, echte Chancengleichheit und klare Begrenzung staatlicher Kampagnenmacht. dieBasis hat bereits früher gefordert, die Hürden für Volksabstimmungen zu senken, direkte Initiierung von Volksabstimmungen zu erleichtern, Fristen zu verlängern und öffentlich-rechtliche Medien zu ausgewogener Information über Initiativen zu verpflichten.
Der Staat darf informieren, aber nicht dominieren. Der Senat darf sachlich Stellung nehmen, aber nicht mit Steuergeld eine Kampagne gegen Bürger organisieren. Parteien dürfen argumentieren, aber sie dürfen die direkte Demokratie nicht so regulieren, dass nur noch finanzstarke oder professionell aufgestellte Akteure mithalten können.
Die Demokratie gehört nicht dem Senat
Direkte Demokratie ist für Politiker unbequem. Sie zwingt Regierungen, ihre Politik zu erklären und manchmal auch ändern zu müssen. Sie verhindert, dass Bürger erst nach vier Jahren wieder gefragt werden. Sie macht sichtbar, wenn ein Parlament aus den Augen verliert, was die Menschen in der Stadt bewegt.
Die aktuellen Reformpläne von SPD, Grünen und CDU wirken nicht wie ein Ausbau demokratischer Beteiligung, sondern wie eine Reaktion auf verlorene Abstimmungen. Der Senat und die ihn tragenden Kräfte sollten daraus nicht den Schluss ziehen, dass Volksentscheide erschwert werden müssen. Sie sollten den gegenteiligen Schluss ziehen. Wenn Bürger anders entscheiden als der Senat oder Fehler der Politik korrigiert ist das kein Fehler der Demokratie. Genau das ist Demokratie.
Quellen
Hamburgische Bürgerschaft: „Volksgesetzgebung“ – https://www.hamburgische-buergerschaft.de/beteiligung/volksgesetzgebung
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 50 und 51 – https://www.hamburg.de/resource/blob/1089682/02cbe1908499e3d97576c7c201200c79/verfassung-hh-stand-07-2025-final-online-data.pdf
NDR: „Hamburg: SPD, Grüne und CDU wollen Volksabstimmungen verändern“, 14.03.2026 – https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/hamburg-spd-gruene-und-cdu-wollen-volksgesetzgebung-reformieren,volksgesetzgebung-100.html
WELT: „Tschentscher gegen Neutralitätsgebot bei Volksentscheiden“, 08.01.2026 – https://www.welt.de/regionales/hamburg/article695f336a9c2c98991fda41a7/tschentscher-gegen-neutralitaetsgebot-bei-volksentscheiden.html
Stanson v. Mott, 17 Cal. 3d 206, Supreme Court of California, 22. Juni 1976 – https://law.justia.com/cases/california/supreme-court/3d/17/206.html
McKenna v. An Taoiseach (No. 2), [1995] 2 I.R. 10, Supreme Court of Ireland, 17. November 1995 – https://www.casemine.com/judgement/uk/5da027444653d058440f9371
dieBasis Hamburg: Direkte Demokratie – https://diebasis-hamburg.de/aktuelles/direkte-demokratie/
dieBasis Hamburg: Hamburgische Bürgerschaft – https://diebasis-hamburg.de/aktuelles/hamburgische-buergerschaft/
Autor: Peter Scheller


Alles kann man in einem Artikel nicht unterbringen (z.B. noch die Rolle der Medien), aber wieder eine argumentativ relativ ausgewogene Darstellung zu den dann gut nachvollziehbaren Schlüssel. Danke!