Plenarsitzung am 17. Juni 2026

dieBasis hat die elfte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
Ein Abgeordneter stellte die Frage: „Was für ein Staat wollen wir sein?“ Das ist eine sehr berechtigte Frage, die wir uns alle stellen sollten. Unseren Politikern sollten wir die Antwort darauf auf keinen Fall überlassen.
Pleiten, Pech & Pannen
Das Thema der Aktuellen Stunde war: „Die Leistungsbilanz der Grünen im Senat: gescheiterter Hamburg-Takt, Hochbahn-Chaos, Überlastung der Justiz, unterfinanzierte Universitäten, Millionenverschwendung bei Großprojekten“
Wie nicht anders zu erwarten, wurde bei dieser Themensetzung die Empörungskultur kräftig ausgelebt. Alle Fraktionen zeigten mit ausgestreckten Fingern auf die Versäumnisse jeweils der anderen Partei. Wieder einmal stellte sich die Frage, ob sich unsere Abgeordnete nicht mit dringenden Herausforderungen beschäftigen sollten. Es war wie folgt; die Opposition griff den Senat mit Hamburger Sachverhalten, die Regierungskoalitionen griffen die CDU für ihre Bundespolitik an, das klassische „Tit for Tat“.
Über eigene Verfehlungen wurde weder vom Senat noch von den Abgeordneten der Regierungskoalition gesprochen. Das wäre aber dringend nötig gewesen, weil die Verfehlungen dieses Senats wirklich kaum zu übersehen sind. Wir haben verschiedentlich darüber berichtet. Ein Abgeordneter spracht dann auch von „Pleiten, Pech und Pannen in Dauerschleife“.
Gesinnungsprüfungen auf dem Vormarsch?
Es ging in Tagesordnungspunkt 41 um „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“
Das Gesetz soll den Hamburger öffentlichen Dienst vor verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen. Kern ist eine Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor Einstellungen und in bestimmten Fällen auch vor einer Verfestigung des Dienstverhältnisses. Betroffen sein können unter anderem Verwaltung, Schule, Polizei, Feuerwehr, Justiz und weitere sicherheits- oder gesellschaftlich sensible Bereiche.
Gemeint sind nicht bloß unbequeme Meinungen oder Regierungskritik, sondern Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Interessant war, dass ein Abgeordneter davon sprach, dass jeder Extremismus eine Einstellung verhindern soll. In der Folge nannte er dann aber als Verfassungsfeinde nur Islamisten oder Rechtsextremisten.
Kritisch ist, dass die Regelabfrage nicht nur bei einem konkreten Verdacht, sondern routinemäßig erfolgt. Dadurch entsteht das Risiko eines politischen Einschüchterungseffekts, insbesondere für Menschen, die sich oppositionell, gewerkschaftlich oder zivilgesellschaftlich engagieren. Regierungskritik, Demonstrationen und politisches Engagement können so schnell unter Generalverdacht geraten.
Besonders problematisch, wenn die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus geheimhaltungsbedürftigen Quellen, Informanten, nachrichtendienstlichen Methoden oder von fremden Sicherheitsbehörden stammen. Dann kann die Person zwar formal angehört werden, aber praktisch nicht wirksam widerlegen, was ihm vorgehalten wird. Wenn geheimdienstliche Einschätzungen über berufliche Existenzen entscheiden, drohen faktische Berufsverbote auf unklarer Tatsachengrundlage.
Es bleibt die Frage, Schützt der Staat hier wirklich die freiheitliche demokratische Grundordnung oder schützt eine etablierte politische Klasse ihre Institutionen vor unbequemen, aber legalen politischen Strömungen?
Quelle
Transparenzportal Hamburg: Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften – Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Sind klare Anträge zu viel verlangt?
Es ging in Tagesordnungspunkt 56 um „Pflege entlasten – Investitionskosten in Hamburger Pflegeheimen endlich senken“
Der Antrag fordert, die Investitionskosten in Hamburger Pflegeheimen zu senken beziehungsweise stärker öffentlich zu finanzieren. Gemeint sind Kosten für Gebäude, Ausstattung, Instandhaltung oder Miete der Einrichtung, also eine Art „Kaltmiete“ des Pflegeheims. Diese Kosten zahlen Bewohnerinnen und Bewohner derzeit über ihre Heimrechnung mit.
Der Titel ist allerdings missverständlich: „Pflege entlasten“ klingt nach Entlastung der Pflegekräfte, tatsächlich geht es vor allem um eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch „Investitionskosten senken“ ist unklar, denn gemeint ist wohl nicht, weniger zu investieren, sondern die Kosten nicht länger in voller Höhe auf Heimbewohner abzuwälzen.
Kritisch ist, dass der Antrag nur einen Kostenblock herausgreift. Die grundsätzlichen Probleme der Pflege – Personalmangel, Arbeitsbelastung, schlechte Rahmenbedingungen, steigende Eigenanteile und strukturelle Unterfinanzierung – werden damit nicht gelöst, sondern weitgehend ausgeblendet.
Gerichte bestehen nicht nur aus Richtern
Es ging in Tagesordnungspunkt 28 um „Bericht des Ausschusses für Justiz und Verbraucherschutz zum Thema „Vorstellung Projektbericht Zukunftsberufsfeld Justiz““
Der Projektbericht „Zukunftsberufsfeld Justiz“ befasst sich mit der Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der nicht-richterlichen Justizberufe in Hamburg. Dazu zählen unter anderem Justizwachtmeister, Geschäftsstellenmitarbeitende, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte. Die Justizbehörde nennt mehr als 20 Handlungsempfehlungen, etwa zu Ausbildung, Quereinstieg, Besoldung, Personalentwicklung, Digitalisierung und neuen Aufgabenprofilen.
Grundsätzlich ist das sinnvoll, weil Gerichte und Staatsanwaltschaften ohne funktionierende Geschäftsstellen, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Wachtmeister nicht arbeitsfähig sind. Kritisch bleibt aber, dass der Bericht eine langfristige Strukturmaßnahme ist und nicht die akuten Probleme löst. Gerade bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gibt es erhebliche Rückstände; der Hamburgische Richterverein sprach für Ende 2025 von 76.637 offenen Ermittlungsverfahren und bewertete die Lage als neuen Höchststand.
Die politische Bewertung lautet daher: „Zukunftsberufsfeld Justiz“ klingt modern, darf aber nicht als Ersatz für eine echte Sofortoffensive verkauft werden. Solange Ermittlungsverfahren liegen bleiben, Personal fehlt und Digitalisierung zusätzliche Reibungsverluste erzeugt, braucht Hamburg nicht nur Reformbroschüren, sondern konkrete Entlastung, bessere Besoldung, mehr Personal und funktionierende Abläufe.
Quellen
Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburg gestaltet die Justiz von morgen – https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/karriere/hamburg-gestaltet-die-justiz-von-morgen-1162834
Hamburgische Justizbehörde: Projekt Zukunftsberufsfeld Justiz – Broschüre – https://www.hamburg.de/resource/blob/1162848/8547d4d24a2c1c6ee4e86ba7462048a2/zbj-broschuere-data.pdf
Hamburgischer Richterverein: Presseerklärung Nr. 1/26 zu offenen Ermittlungsverfahren – HRiV Presseerklärung Nr. 1/26 – Hamburgischer Richterverein
Hamburg und die KI
Es ging in Tagesordnungspunkt 45 um „Bericht des Ausschusses für Justiz und Verbraucherschutz zum Thema „Vorstellung der Arbeit des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V.“
Der Tagesordnungspunkt betrifft die Vorstellung des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V. im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. ARIC ist nach eigener Darstellung das führende KI-Kompetenzzentrum in Norddeutschland und zugleich offizielle KI-Initiative der Stadt Hamburg. Gegründet wurde der Verein 2019, um KI-Kompetenzen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu bündeln.
Politisch geht es darum, welche Rolle ARIC beim Aufbau eines Hamburger KI-Ökosystems spielt. Es geht um Beratung, Vernetzung, Wissenstransfer, Veranstaltungen, Unterstützung von Unternehmen, Start-ups und Verwaltung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit KI. Die Stadt Hamburg hat bereits 2023 eine Zusammenarbeit mit ARIC vereinbart, um KI-Start-ups stärker mit der Verwaltung zusammenzubringen und KI-Lösungen für öffentliche Aufgaben zu prüfen.
Eine Debatte zu ARIC darf nicht nur Standortwerbung sein. Der Ausschuss müsste vor allem fragen, welche konkreten Projekte ARIC tatsächlich umgesetzt hat, welche öffentlichen Mittel fließen, wie Datenschutz und EU-KI-Regulierung eingehalten werden und wie verhindert wird, dass KI in der Verwaltung zu intransparenten oder bürgerfernen Entscheidungen führt.
In einem Nebensatz wurde die berechtigte Frage gestellt, wie der Hamburger Klimaentscheid mit dem gigantischen Energiebedarf der KI in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zu kurz kam auch die Debatte, wie man KI der menschlichen Kontrolle unterwerfen kann.
Quellen
ARIC Hamburg: Wer wir sind – Wer wir sind – ARIC
Freie und Hansestadt Hamburg: Künstliche Intelligenz in der Verwaltung – Hamburg und ARIC vereinbaren Zusammenarbeit im Bereich Startups – https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/aktuelles/pressemeldungen/2023-04-25-sk-kuenstliche-intelligenz-in-verwaltung-hamburg-und-aric-vereinbaren-zusammenarbeit-im-bereich-startups-522086
Enteignen – und was dann?
Es ging in Tagesordnungspunkt 58 um „Schiller-Oper enteignen! Für eine Entwicklung des Denkmals und des Grundstücks im Sinne des Gemeinwohls“
Die Forderung „Schiller-Oper enteignen!“ klingt zunächst drastisch. Hintergrund ist der jahrelange Streit um die denkmalgeschützte Schiller-Oper auf St. Pauli. Das historische Stahltragwerk der früheren Zirkus- und Opernrotunde gilt als bedeutendes Denkmal, verfällt aber seit Jahren. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im April 2026 bestätigt, dass die Eigentümerin Mängel beseitigen und das Denkmal sichern muss.
Rechtlich ist Enteignung kein bloßes Schlagwort. Das Hamburgische Denkmalschutzgesetz sieht Enteignungen ausdrücklich vor, unter anderem zur Erhaltung eines gefährdeten Denkmals. Gleichzeitig gilt Art. 14 Grundgesetz: Eine Enteignung ist nur zum Wohl der Allgemeinheit, nur auf gesetzlicher Grundlage und nur gegen Entschädigung zulässig.
Die entscheidende Frage ist daher, ob mildere Mittel ausreichen. Solange Sicherungsanordnungen, Ersatzvornahme oder andere denkmalschutzrechtliche Maßnahmen greifen können, wäre eine Enteignung nur schwer zu rechtfertigen. Wenn das Denkmal aber trotz gerichtlicher Entscheidungen weiter gefährdet bleibt, kann die Enteignung als letztes Mittel rechtlich denkbar sein.
Quelle
Oberverwaltungsgericht Hamburg: Beschwerde ohne Erfolg – Grundstückseigentümerin muss Mängel an dem Hamburger Denkmal „Schilleroper“ beseitigen – https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepresseerklaerungen/oberverwaltungsgericht-hamburg-beschwerde-ohne-erfolg-grundstueckseigentuemerin-muss-maengel-an-dem-hamburger-denkmal-schilleroper-beseitigen-1162124?utm_source=chatgpt.com
Hamburg übt den Krieg
Unter Tagesordnungspunkt 33 wurde ein Bericht des Innenausschusses zum Thema „Rückblick auf und Erkenntnisse aus Red Storm Bravo und Ausblick auf Red Storm Charly“ aufgeführt.
Leider fand hierzu keine Debatte statt. Dennoch hier einige Details zu beiden militärischen Übungen auf Hamburger Stadtgebiet. Bei „Red Storm Bravo“ handelte es sich um eine Bundeswehrübung in Hamburg, bei der die zivil-militärische Zusammenarbeit im Fall großer Truppen- und Materialverlegungen an die NATO-Ostflanke geübt wurde. Beteiligt waren neben der Bundeswehr auch Polizei, Feuerwehr, THW, Hamburger Behörden, Hafenakteure und Unternehmen. Hamburg wurde dabei praktisch als logistischer Durchleitungs- und Unterstützungsraum für militärische Operationen behandelt.
Mit „Red Storm Charlie“ soll diese Übungsreihe im September 2026 fortgesetzt werden. Damit wird deutlich, dass es nicht um ein einmaliges Manöver geht, sondern um eine schrittweise Einbindung ziviler Infrastruktur in Verteidigungs- und NATO-Planungen.
Dass ein solcher Bericht ohne Debatte behandelt wird, ist bemerkenswert. Wenn Hafen, Straßen, Behörden, Unternehmen und Einsatzkräfte in militärische Szenarien eingebunden werden, muss das öffentlich diskutiert werden. Eine demokratische Stadtgesellschaft muss wissen, welche Rolle Hamburg im Ernstfall spielen soll.
Quellen
Bundeswehr: Red Storm Bravo – Bundeswehr-Übung 2025 in Hamburg – https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/landeskommando/hamburg/red-storm-bravo
Bundeswehr: Red Storm Charlie – Bundeswehr-Übung 2026 in Hamburg – https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/landeskommando/hamburg/uebung-red-storm-charlie
Red Storm Bravo“ – Wir werden kriegstüchtig – „Red Storm Bravo“ – Landesverband Hamburg | dieBasis
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft
Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten – Landesverband Hamburg | dieBasis
Die nächste Plenarsitzung findet am 1. Juli 2026 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
Bleiben Sie informiert – besuchen Sie unsere Website für weitere Analysen zur Hamburger Landespolitik.
Autor: Peter Scheller

