Plenarsitzung am 2. September 2026

dieBasis hat die dreizehnte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
Endlich war es wieder so weit. Das Warten auf die Wiederaufnahme des politischen Spielbetriebs hatte ein Ende. Was für Fußballfans das Ende der spielfreien Sommerpause ist, ist für Fans der Parteipolitik die sitzungsfreie Zeit. Da nervte es schon, dass der „Anstoß“ zur ersten Plenarsitzung mit sechs Minuten Verspätung erfolgte. Mit Begeisterung stellten wir aber fest, dass der erste Bürgermeister tatsächlich zum „Anstoß“ mit Anwesenheit glänzte.
Der Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sprach davon, dass das freie Europa bedroht und angegriffen würde. Es wird immer offensichtlicher, dass wir nicht auf einen Krieg zusteuern, sondern uns bereits in demselben befinden.
Mietendeckel, Mietpreisbremse und erzwungene Mietherabsetzungen
Das Thema der Aktuellen Stunde war: „Hamburg bezahlbar machen, Miete bis zu 2.000 Euro jährlich runter: Keine Ausreden mehr – Mietendeckel jetzt!“
Einen eigenen Mietendeckel für frei finanzierten Wohnraum könnte Hamburg nach derzeitiger Rechtslage nicht einführen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2021 den Berliner Mietendeckel für nichtig. Die Regelung der Miethöhe gehört zum bürgerlichen Recht, und der Bund hat diese Materie mit den §§ 556 ff. BGB abschließend geregelt. Für eine zusätzliche landesrechtliche Mietpreisregelung fehlt Hamburg daher die Gesetzgebungskompetenz.
Anders sieht es bei dem bundesweiten Mietendeckel aus. Der Bund besitzt grundsätzlich die notwendige Gesetzgebungskompetenz. Verfassungsrechtlich schwieriger wird jedoch die vorgesehene Absenkung bereits vereinbarter Bestandsmieten. Sie greift wesentlich stärker in bestehende Verträge und in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum der Vermieter ein als eine Begrenzung künftiger Mieterhöhungen. Hier wären insbesondere Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz und wirtschaftliche Zumutbarkeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die wesentlich mildere Mietpreisbremse gebilligt; ob auch eine gesetzlich erzwungene Herabsetzung bislang rechtmäßig vereinbarter Mieten diesen Anforderungen genügt, ist höchstrichterlich bislang nicht entschieden.
Neben der Forderung nach einem Mietendeckel stellt sich die Frage, ob Hamburg die bereits vorhandenen gesetzlichen Instrumente ausreichend nutzt. Nach § 5 WiStrG können Mieten verfolgt werden, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und unter Ausnutzung eines geringen Wohnraumangebots verlangt werden. Gegen Leerstand, illegale Ferienwohnungen und andere Zweckentfremdungen kann Hamburg zudem auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vorgehen.
Gerade beim Vollzug bestehen jedoch erhebliche Defizite. Ende November 2025 waren 1.313 Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhung gemeldet, ohne dass ein einziger Fall bearbeitet worden wäre. Daraufhin wurde eine zentrale Vollzugseinheit bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingerichtet. Auch der Hamburger Rechnungshof hatte beim Wohnraumschutz erhebliche Probleme festgestellt. Die Rechtsanwendung in den Bezirken sei uneinheitlich, Bußgeldverfahren würden häufig nicht eingeleitet, und die Personalausstattung war seit Jahren nicht systematisch überprüft worden.
Bevor neue und einschneidende Eingriffe wie ein Mietendeckel gefordert werden, stellt sich deshalb auch die Frage, warum Hamburg seine bereits bestehenden Instrumente gegen Mietwucher, Mietpreisüberhöhung und Zweckentfremdung von Wohnraum nicht konsequenter eingesetzt hat.
Quellen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2021 – 2 BvF 1/20 u. a. – Berliner Mietendeckel – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/fs20210325a_2bvf000120.html
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18 – Mietpreisbremse – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/07/lk20190718_1bvl000118.html
Freie und Hansestadt Hamburg, Bürgerschaft, Drs. 23/2625 vom 16.01.2026, „Mietwucher: Arbeitsfähige Meldestelle endlich eingerichtet oder bleiben Mieter*innen weiterhin im Regen stehen?“ – https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/102231/23_02625_mietwucher_arbeitsfaehige_meldestelle_endlich_eingerichtet_oder_bleiben_mieter_innen_weiterhin_im_regen_stehen
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, Jahresbericht 2024, Abschnitt „Wohnraumschutz“, Tz. 607 ff. – https://www.hamburg.de/resource/blob/933830/b69edf1a38628e58edb951b989b17ad1/jahresbericht-2024-pdf-data-data.pdf?utm_source=chatgpt.com
Doppelhaushalt 2027/2028 – steigende Ausgaben bei wachsendem Konsolidierungsdruck
Es ging in Tagesordnungspunkt 37 a um den „Haushaltsbeschluss-Entwurf 2027/2028, Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028, Mittelfristiger Finanzplan 2026-2030 der Freien und Hansestadt Hamburg“
In der Debatte zum Doppelhaushalt 2027/2028 wurde deutlich, dass Hamburg vor einem erheblichen finanzpolitischen Problem steht. Trotz schwacher wirtschaftlicher Entwicklung wächst das Haushaltsvolumen gegenüber dem vorherigen Doppelhaushalt um rund zehn Prozent. Gleichzeitig weist die Finanzplanung ein strukturelles Defizit auf. Nach den vorgelegten Zahlen müssen dauerhaft etwa 600 Millionen Euro jährlich konsolidiert – sprich eingespart – werden. Der Rechnungshof hält wegen zusätzlicher Haushaltsrisiken sogar Konsolidierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von insgesamt rund einer Milliarde Euro für erforderlich.
Der Senat will die strukturelle Lücke sowohl durch geringere Ausgaben als auch durch zusätzliche Einnahmen schließen. Dabei wurden neben Einsparungen und Effizienzsteigerungen auch höhere Steuern, Gebühren und Beiträge genannt. Konkret vorgesehen sind unter anderem Erhöhungen der Zweitwohnungssteuer sowie weiterer kommunaler Abgaben. Gleichzeitig sollen durch Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und eine sogenannte „Digitalisierungsrendite“ Einsparungen erzielt werden. Ob diese Maßnahmen tatsächlich in der erforderlichen Größenordnung greifen, bleibt allerdings fraglich.
Kurzfristig können Haushaltslücken noch durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Das löst das strukturelle Problem jedoch nicht, sondern verschiebt das Problem lediglich in zukünftige Perioden. Hinzu kommt eine deutlich steigende Zinsbelastung, die den finanziellen Handlungsspielraum Hamburgs zusätzlich einschränkt.
Von den Haushaltsproblemen zu unterscheiden sind die rund 2,66 Milliarden Euro, die Hamburg aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität erhält. Dieses Geld ist grundsätzlich für Investitionen vorgesehen und kann daher nicht ohne Weiteres zur Finanzierung laufender Haushaltsausgaben eingesetzt werden. Zudem verursachen neue Investitionen regelmäßig Folgekosten, etwa durch Betrieb, Instandhaltung, Personal und Zinsen.
Kritisch diskutiert wurde insbesondere die Finanzierung der Sanierungen der Hafeninfrastruktur. Dem bekannten Investitionsbedarf von mehreren Milliarden Euro stehen im aktuellen Haushalt nur vergleichsweise geringe unmittelbar veranschlagte Investitionsbeträge gegenüber. Gerade bei Brücken, Kaimauern und der Hafenbahn besteht daher weiterhin ein erheblicher Finanzierungsbedarf. Das zeigt deutlich, dass die momentane Regierungskoalition an dem wirtschaftlichen Herzen der Hamburgischen Wirtschaft wenig Interesse hat. Hafenmauern oder Industriebrücken eignen sich eben nicht als glamouröse und prestigeträchtige Großprojekte.
Hamburg plant einen deutlich größeren Haushalt, obwohl gleichzeitig ein erheblicher Konsolidierungsbedarf besteht. Das zusätzliche Investitionsgeld des Bundes verbessert zwar die Möglichkeiten für Infrastrukturmaßnahmen, beseitigt aber nicht das strukturelle Defizit des laufenden Haushalts. Entscheidend wird daher sein, ob die angekündigten Einsparungen, Effizienzmaßnahmen und zusätzlichen Einnahmen tatsächlich umgesetzt werden können.
Leerstehende Büros als Wohnraumreserve
Es ging in Tagesordnungspunkt 146 um „Büroleerstand zu Wohnraum: Leerstandskataster für Gewerbeflächen einführen und Leerstand besteuern!“
Hamburg diskutiert, leerstehende Büro- und Gewerbeflächen systematisch zu erfassen und stärker für Wohnzwecke zu nutzen. Ein Leerstandskataster könnte zeigen, wo Flächen dauerhaft ungenutzt bleiben und welche Gebäude sich grundsätzlich für eine Umwandlung eignen.
Problematisch ist eine besondere Besteuerung von Leerstand. Nach geltendem Recht kann Hamburg nicht einfach einen eigenen höheren Grundsteuersatz für leerstehende Bürogebäude einführen. Die Grundsteuer C betrifft derzeit nur unbebaute, baureife Grundstücke.
Als Vorbilder nannte ein Abgeordneter Paris und Mailand. Aber wie häufig in solchen Debatten wurde wieder nur die halbe Wahrheit offengelegt. Paris verfolgt tatsächlich eine aktive Umwandlungspolitik. Büro- und Gewerbeimmobilien werden in der Île-de-France generell besteuert, zugleich gibt es steuerliche Vorteile, wenn leerstehende Gewerbeflächen in Wohnraum umgewandelt werden. Die schärfere Pariser Leerstandssteuer betrifft allerdings vor allem Wohnungen, nicht leerstehende Büros.
Mailand setzt stärker auf Erfassung, Förderung und städtebauliche Anreize. Leerstehende Gewerbeflächen werden systematisch erfasst, und ihre Wieder- oder Umnutzung wird finanziell unterstützt. Eine spezielle Steuer auf leerstehende Bürogebäude gibt es dort allerdings nicht.
Für Hamburg erscheint deshalb ein Leerstandskataster sinnvoll. Eine besondere Leerstandssteuer wäre dagegen rechtlich deutlich schwieriger und würde voraussichtlich rechtliche Änderungen auf Bundesebene voraussetzen.
Quellen
Paris – Umwandlung leerstehender Büros in Wohnungen – https://www.paris.fr/pages/transformer-les-bureaux-vacants-en-logements-22850
Paris – neue Steuer auf leerstehende Wohnungen ab 2027 – https://www.paris.fr/pages/logements-vacants-la-ville-de-paris-adopte-une-surtaxe-pour-remettre-20-000-biens-sur-le-marche-35790
Mailand – Erfassung leerstehender Gewerberäume – https://www2.comune.milano.it/-/forum-economia-urbana.-tre-giorni-di-ascolto-per-costruire-insieme-il-piano-triennale-per-l-economia-di-prossimita
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft https://www.hamburgische-buergerschaft.de/recherche-info/protokolle
Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten https://diebasis-hamburg.de/2025/06/die-hamburgische-buergerschaft-bei-der-arbeit-beobachten/
Die nächste Plenarsitzung findet am 16. September 2026 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
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Autor: Peter Scheller


Wieder einmal: Danke für die großartige Fleißarbeit (die sehr angenehm herüberkommt)!