Plenarsitzung am 3. Juni 2026

dieBasis hat die zehnte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
An mehreren Stellen wurde davon gesprochen, dass die „Staatsgewalt“ dieses oder jenes zu tun habe. Damit wurde deutlich, dass die Redner nur von den Politikern der Bürgerschaft als ausübende Staatsgewalt sprachen. Artikel 3 Absatz 2 Hamburgische Verfassung sagt aber, dass alle Staatsgewalt von Volke ausgehe. Davon ist in den Debatten in der Hamburgischen Bürgerschaft aber wenig zu spüren.
Daneben wurde auch wieder fleißig gegendert. Der Zuhörer stolpert immer wieder über semantische Brüche im Redefluss:innen. Es ist allerdings erstaunlich, wie geübt und flüssig einige der jüngeren Abgeordneten mit Bürger:innen umzugehen wissen.
Olympia-Bewerbung – der Nachschlag
Das Thema der Aktuellen Stunde war: „Hamburg hat entschieden. Wir gestalten die Zukunft unserer Stadt ohne Olympia-Rückenwind entschlossen weiter.“
Man sollte meinen, dass in einer Nachbetrachtung zu einem für Senat und Regierungskoalition negativ ausgegangenen Referendum das Lecken eigener Wunden angesagt sei. Weit gefehlt. Die Oppositionsparteien – egal ob für oder gegen Olympia – sprachen von einem Debakel für den Ersten Bürgermeister und den Senat und davon, dass die Hamburger das Vertrauen in seinen Senat verloren habe. Es sei ein Misstrauensvotum für den Hamburger Senat.
Interessant war die Antwort des Ersten Bürgermeisters. Wie würde es denn aussehen, wenn sich München, Berlin oder Rhein-Ruhr für Olympia bewerben, Hamburg aber nicht. Das bedeutet also, Hamburg musste sich bewerben, weil andere Städte und Regionen sich bewerben; ansonsten würde man sich bloßstellen. Ob das die 11 Millionen aus Steuergeldern finanzierten Kosten für Kampagnen und Planung rechtfertigt, ist fraglich.
Insgesamt aber stellt sich die Frage, weshalb selbst nach dem Referendum noch wertvolle Debattenzeit mit dem Thema verschwendet wurde, während drängende Probleme wie Altersarmut, Infrastrukturprobleme, Kostenexplosionen bei Leuchtturmprojekten und ähnliches kaum wesentlicher Raum eingeräumt wird.
Die Olympiabewerbung hat im Rahmen einer Regierungserklärung, dreier aktueller Stunden und dreier weiterer Tagesordnungspunkte rund 8 Stunden der Debattenzeit in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass das Thema Olympia-Bewerbung bisher im Jahr 2026 rund 13,5% der gesamten Debattenzeit gekostet hat. Es stellt sich die Frage, ob Senat und Bürgerschaft tatsächlich die richtigen Prioritäten setzen.
Ein Schlagwort, das jeder nach Belieben verwenden kann
Es ging in Tagesordnungspunkt 18 um „Antisemitismus in Hamburg“
Je nach parteipolitischer Ausrichtung wechselte das Wort „Antisemitismus“ sein Gewand. Mal ist er islamistisch, mal links- und mal rechtsradikal. Er sei einerseits tief in der deutschen Seele und Historie verankert, andererseits aber nur importiert worden. Inhaltlich wurde nichts geboten, sondern man arbeitete sich nur an den jeweiligen Gegenpositionen ab.
Umweltreparatur aus Brüssel
Es ging in Tagesordnungspunkt 31 um „Hamburg handelt: Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung – Natur wiederherstellen und Klima schützen“
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur. Sie gilt seit dem 18. August 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und soll geschädigte Ökosysteme wie Wälder, Moore, Flüsse, Agrarlandschaften, Meere und städtische Grünflächen wieder in einen besseren Zustand bringen.
Als EU-Verordnung muss sie nicht wie eine Richtlinie erst in deutsches Recht umgesetzt werden. Die verbindlichen Ziele und Fristen gelten bereits unmittelbar. Bis 2030 sollen unionsweit Wiederherstellungsmaßnahmen auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresflächen ergriffen werden.
Deutschland muss jedoch den Vollzug konkret organisieren und bis zum 1. September 2026 einen Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans bei der Europäischen Kommission einreichen. Darin ist festzulegen, welche Flächen und Maßnahmen in Betracht kommen, wie Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten und wie Finanzierung, Datenerhebung und Erfolgskontrolle ausgestaltet werden.
Für einzelne Grundstückseigentümer oder Landwirte folgt daraus nicht automatisch eine unmittelbar vollziehbare Pflicht. Konkrete Maßnahmen bedürfen regelmäßig einer nationalen Rechtsgrundlage oder behördlichen Aktivitäten.
Es wurde wieder mit goldenen Worten davon gesprochen, dass Hamburg sich aktiv in den Prozess einbringen werde. Es sind Zweifel angebracht, dass der Hamburger Senat dazu überhaupt in der Lage ist. Es gab bereits in der Vergangenheit erhebliche Hamburger Vollzugsdefizite bei europäischen Umweltvorgaben. Wegen langjähriger Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte verklagte die EU-Kommission Deutschland 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof. Hamburg wurde ausdrücklich als besonders betroffene Großstadt genannt. Der EuGH gab der Klage 2021 statt.
Rechtlich wichtig ist festzustellen, dass Vertragsverletzungsverfahren formal gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt werden, auch wenn die Ursache im Vollzug eines Bundeslandes liegt. Für die EU-Wiederherstellungsverordnung ist daher die Frage berechtigt, ob Hamburg die zusätzlichen Aufgaben der EU-Verordnung personell, finanziell und organisatorisch zuverlässig erfüllen kann.
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob das Eingreifen der EU in kommunale Flächenplanung und -politik sinnvoll und hinnehmbar ist.
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur – L_202401991DE.000101.fmx.xml
Bundesamt für Naturschutz: EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und Durchführung – EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und Durchführung | BFN
Bundesamt für Naturschutz: Nationaler Wiederherstellungsplan – Nationaler Wiederherstellungsplan | BFN
Bundesumweltministerium: Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – Fragen und Antworten – BMUKN: Fragen und Antworten zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Europäische Kommission: Klage gegen Deutschland wegen Luftverschmutzung, 17. Mai 2018 – EU-Kommission verklagt Deutschland und fünf weitere Mitgliedsstaaten wegen Luftverschmutzung – Vertretung in Deutschland
Europäische Kommission: EuGH-Urteil zur Luftverschmutzung in Deutschland, 3. Juni 2021 – EU-Kommission begrüßt EuGH-Urteil zur Luftverschmutzung in Deutschland – Vertretung in Deutschland
Innovation ohne energetisches Fundament
Es ging in Tagesordnungspunkt 32 um „Wissenschafts- und Innovationskraft in Hamburg Hand in Hand: die Hightech Agenda erfolgreich umsetzen“
Die Hightech Agenda Deutschland ist eine im Juli 2025 vom Bundeskabinett beschlossene forschungs- und innovationspolitische Schwerpunktstrategie. Sie soll Forschung schneller in marktfähige Anwendungen überführen und konzentriert sich zunächst auf sechs Schlüsselbereiche: Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für klimaneutrale Mobilität.
Hamburg bringt hierfür gute Voraussetzungen mit. In der Science City Bahrenfeld arbeiten unter anderem DESY, European XFEL, Universität Hamburg, Fraunhofer- und Max-Planck-Institute zusammen. Hinzu kommen der geplante Quantum Technology Hub, Kompetenzen in den Life Sciences sowie das Zentrum für angewandte Luftfahrtforschung ZAL, das Forschung und Industrie enger miteinander verbinden soll.
Die Hightech Agenda kann Hamburg helfen, zusätzliche Bundesmittel und private Investitionen einzuwerben, innovative Unternehmen anzusiedeln und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist jedoch kein Selbstläufer. Entscheidend ist, ob Hamburg Forschungsergebnisse tatsächlich schneller in Produkte, Ausgründungen und industrielle Anwendungen überführen, Genehmigungsverfahren beschleunigen und auch kleine und mittlere Unternehmen einbinden kann. Eine bloße Aufzählung von Leuchtturmprojekten reicht nicht aus. Der politische Maßstab muss sein, ob aus Spitzenforschung messbare Wertschöpfung für die Stadt entsteht.
Es wurde dabei auch von Quantentechnologie und Künstlicher Intelligenz gesprochen. Ein moderner NVIDIA-DGX-B200-KI-Server benötigt bis zu 14,3 Kilowatt Leistung. Ein hochverdichtetes GB200-NVL72-Rack kommt unter Volllast bereits auf rund 120 Kilowatt und dass ohne die Energie für Kühlung und weitere Infrastruktur.
Die Internationale Energieagentur erwartet, dass sich der weltweite Stromverbrauch von Rechenzentren bis 2030 auf etwa 945 Terawattstunden verdoppelt. Hamburg verbrauchte 2025 insgesamt 10,7 Terawattstunden Strom, erzeugte im eigenen Netz aber nur 2,1 Terawattstunden. Wer gleichzeitig KI-Rechenzentren, Wärmepumpen, Elektromobilität und Klimaneutralität vorantreiben will, muss deshalb offenlegen, woher der zusätzliche Strom kommen soll. Windkraft, Solaranlagen und Ökostromzertifikate allein gewährleisten noch keine verlässliche Versorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ohne belastbaren Netz-, Speicher- und Versorgungsausbau droht die Hamburger Hightech-Agenda zur bloßen Standortwerbung ohne energetisches Fundament zu werden.
Quellen
NVIDIA: DGX B200 User Guide – Introduction to NVIDIA DGX B200 Systems — NVIDIA DGX B200 User Guide
NVIDIA: Mission Control FAQ – Leistungsaufnahme eines GB200-NVL72-Racks – FAQ — NVIDIA Mission Control Software with GB200/GB300 NVL72 Systems Administration Guide
Internationale Energieagentur: Energy and AI – Energiebedarf von Rechenzentren – https://www.iea.org/reports/energy-and-ai/energy-demand-from-ai
Energieportal Hamburg: Stromverbrauch und Stromerzeugung in Hamburg – https://www.energieportal-hamburg.de/
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft
Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten https://diebasis-hamburg.de/2025/06/die-hamburgische-buergerschaft-bei-der-arbeit-beobachten/
Die nächste Plenarsitzung findet am 17. Juni 2026 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
Bleiben Sie informiert – besuchen Sie unsere Website für weitere Analysen zur Hamburger Landespolitik.
Autor: Peter Scheller


Wieder ein lebensnaher und durch die vielen Links auch fundiert informativer Bericht aus der konkreten politischen Realität – es bringt wohl nichts, es sich einfach anders vorzustellen und seinen Illusionen nachzuhängen – danke!