Plenarsitzung am 16. September 2026

dieBasis hat die vierzehnte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2026 beobachtet. Wir schauen auf das parlamentarische Geschehen aus der Sicht mündiger und kritischer Bürgerinnen und Bürger – und berichten über Vorlagen und Abläufe, die besonders bemerkenswert oder diskussionswürdig erscheinen.
Was auffiel
Häufig werden Zitate verwendet, die schlau klingen. Diesmal wurde ein Zitat von Goethe genannt: „Wissenschaft und Kunst gehören der Welt an, und vor ihnen verschwinden die Schranken der Nationalität.“ Wir werden beobachten, ob unsere Abgeordnete den hohen Anforderungen gerecht werden und bei nächster Gelegenheit nicht wieder in Kleinstaatlichkeit abdriften.
Der lange Schatten aus Magdeburg
Das Thema der Aktuellen Stunde war: „Sachsen-Anhalt zeigt: Alles ist möglich – auch in Hamburg wollen die Bürger mehr Sicherheit, mehr Wohlstand und weniger Migration“
Die Diskussion zu einem provokanten Thema wie diesem war so vorhersehbar, dass es sich nicht lohnt, ausführlich die Debatte darzustellen. Einerseits wurde von einer „genüsslichen Pulverisierung der Brandmauer“ gesprochen und andererseits wurde von vielen nach einem Parteienverbot gerufen.
Interessant war, dass das erste Thema von einer Partei angestrengt wurde, die mit gerade 7;5% den Einzug in die Hamburgische Bürgerschaft geschafft hatte. Das zweite Thema der aktuellen Stunde (Mit den Tagen der Demokratie setzt Hamburg ein starkes Zeichen für Vielfalt, Zusammenhalt und Solidarität: Gemeinsam stellen wir uns Populismus und Extremismus entschieden entgegen!) wurde von der SPD eingebracht, die es mit Müh und Not in den Magdeburger Landtag geschafft hat. Eine selbstkritische Betrachtung und das eigene Zutun zum Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt von Vertretern der Bestandsparteien erfolgte mit wenigen Ausnahmen aber nicht.
Bürokratieabbau ist nicht einfach
Es ging in Tagesordnungspunkt 31 um den „Gemeinsamer Bericht des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Innovation über die Drucksache 23/3647: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes – Senatsantrag –„ mit „Änderungsantrag zum Senatsentwurf des fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetze“
Unter dem wohlklingenden Versprechen „guter Arbeit“ baut Hamburg einen neuen Kontrollapparat für öffentliche Aufträge auf. Unternehmen sollen künftig nicht nur Mindestlöhne, sondern durch branchenspezifische Verordnungen festgelegte Entgelte, Arbeitszeiten, Ruhepausen und Urlaubsansprüche beachten, dokumentieren und die Anforderungen auch bei Nachunternehmen durchsetzen.
Die Regierungsfraktionen wollen die Schwelle für Bauaufträge zudem von 500.000 auf 250.000 Euro halbieren und anlasslose Kontrollen ermöglichen. Dafür sind zunächst vier zusätzliche Verwaltungsstellen vorgesehen. Gerade kleinere Betriebe müssen damit unterschiedliche Tarifvorgaben prüfen und umfangreiche Nachweise bereithalten, obwohl bereits heute bei vielen Ausschreibungen kaum Wettbewerb besteht.
Die angekündigte Digitalisierung ändert daran wenig. Sie digitalisiert vor allem neue Pflichten. Wer Tariftreue politisch will, sollte wenigstens ehrlich sagen, dass sie mit mehr Verwaltung, höheren Kosten und möglicherweise noch weniger Bietern einhergeht. Es wurde dann auch deutlich gesagt: „Sie versprechen für die Wirtschaft Entlastungen und schaffen nur neue Belastungen.“
Offenbar war das Thema politisch wichtig genug, weil sich Finanzsenator Dr. Dressel zu Wort meldete. Der Auftritt eines Senators in einer Plenarsitzung ist immer ein Zeichen für die politische Signifikanz. Klar wird die Bedeutung auch dadurch deutlich, wenn man sich das Auftragsvolumen der Hansestadt Hamburg ansieht. Das jährliche Auftragsvolumen lag nach der Vergabestatistik für 2024 bei rund 1,718 Milliarden Euro.
Quellen:
Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 23/3647 – https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/103381/
Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 23/5296 – https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/105200/
Bürokratieabbau die zweite
Es ging in Tagesordnungspunkt 39 um „Wo bleibt „das beste Konjunkturprogramm“? – Endlich Hamburgs Wachstumspotenzial durch einen tiefgreifenden Bürokratieabbau entfesseln!“
Der Koalitionsvertrag der Hamburger Regierungsfraktionen sagt wörtlich: „Bürokratieabbau ist das beste Konjunkturprogramm.“ Das ist ein hehres Ziel, das jederzeit auf dem Prüfstand gehört. Der vorhergehende Tagesordnungspunkt zeigte, dass die Umsetzung von Gesetzesvorhaben immer wieder zum Aufbau von Bürokratie führt.
Bürokratieabbau scheint vom Senat vorrangig daran gemessen zu werden, welche Vereinfachungen es in der Verwaltung gibt. Das wesentliche Element eines Bürokratieabbaus muss aber die Vereinfachung administrativer Anforderungen für Hamburgs Wirtschaftsunternehmen sein. Es ist aber immer wieder zu beobachten, dass bürokratische Anforderungen aus der öffentlichen Verwaltung auf Unternehmen und Bürger ausgelagert werden.
Quelle
Koalitionsvertrag 2025 – 2030 – https://www.hamburg.de/resource/blob/1055734/78e4cf401ff08471bf819b55f165e93d/dkoalitionsvertrag-data.pdf?utm_source=chatgpt.com
Luxusvillen-Steuer: griffiger Name, schwierige Umsetzung
Es ging in Tagesordnungspunkt 49 um „Einführung einer Hamburger Luxusvillen-Steuer“
Besonders teure Wohnimmobilien sollen nach dem Antrag beim Erwerb durch eine höhere Grunderwerbsteuer belastet werden. Die Einnahmen sollen dem sozialen Wohnungsbau zugutekommen.
Rechtlich ist das keineswegs einfach. Hamburg darf zwar den Grunderwerbsteuersatz bestimmen. Ob das Land aber für Käufe oberhalb von vier Millionen Euro einen besonderen Steuersatz einführen darf, ist umstritten. Eine starre Wertgrenze erzeugte zudem einen kaum überzeugenden Belastungssprung. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel bezeichnete das Modell deshalb selbst als verfassungsrechtlich bedenklich.
Ein Zuschlag zur Grundsteuer wäre grundsätzlich eher möglich, würde aber ein neues Bewertungsverfahren verlangen. Das Hamburger Grundsteuermodell orientiert sich hauptsächlich an Flächen und nicht am aktuellen Verkehrswert. Um „Luxusvillen“ zu erkennen, müsste die Finanzverwaltung Immobilienwerte ermitteln und regelmäßig aktualisieren. Das bedeutete neue Bürokratie, zusätzliche Kosten und zahlreiche Bewertungsstreitigkeiten.
Unklar bleibt außerdem, was überhaupt eine Luxusvilla ist. Warum sollte ein Einfamilienhaus im Wert von vier Millionen Euro zusätzlich besteuert werden, eine ebenso teure Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus aber möglicherweise nicht? Ohne eine sachgerechte und gleichmäßige Abgrenzung droht ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Der Vorschlag ist damit nicht völlig ausgeschlossen aber von einer rechtssicheren und praktikablen Steuer weit entfernt.
Quellen
Die Linke, Konzept „Luxusvillen-Steuer“ – Luxusvillen-Steuer : Die Linke
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14 – Bundesverfassungsgericht – Entscheidung finden – Urteil vom 10. April 2018
Weitere Hinweise zur Hamburgischen Bürgerschaft
Die übrigen Themen der Sitzung können dem offiziellen Protokoll entnommen werden:
Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft Protokolle der Bürgerschaftssitzungen – Hamburgische Bürgerschaft
Wie die Bürgerschaft arbeitet: Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten Die Hamburgische Bürgerschaft bei der Arbeit beobachten – Landesverband Hamburg | dieBasis
Die nächste Plenarsitzung findet am 30. September 2026 statt.
dieBasis wird erneut vor Ort berichten.
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Autor: Peter Scheller

